Facebook Fanpage & Twitter

1. Sämtliche Informationen, insbesondere

a. Entwürfe und Entscheidungsvorlagen,
b. rechtliche und tatsächliche Analysen, Bewertungen und Gutachten, einschließlich zu den Grundlagen der Ermessensausübung,
c. Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die der BfDI erhalten hat, sowie
d. Korrespondenz mit Behörden,

soweit sie mit dem Rundschreiben an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden vom 16. Juni 2021 mit der Empfehlung, das Betreiben einer Fanpage auf Facebook einzustellen, und der Ankündigung, Abhilfemaßnahmen ab Januar 2022 nach Art. 58 DSGVO zu erlassen („Rundschreiben“), und mit der öffentlichen Berichterstattung (z.B. im Handelsblatt oder der Tagesschau) über diese rechtliche Bewertung in Zusammenhang stehen.

2. Sämtliche Informationen über die rechtliche Bewertung der Rechtmäßigkeit des Betreibens eines Twitter-Accounts durch Behörden, Behördenleiter/innen und Behördenmitarbeiter/innen, sei es in dienstlicher oder privater Funktion, sowie des Verbreitens dienstlicher Informationen über einen Twitter-Account durch Behörden, Behördenleiter/innen und Behördenmitarbeiter/innen, sei es in dienstlicher oder privater Funktion, insbesondere

a. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zur Rechtmäßigkeit des Betreibens eines Twitter-Accounts durch Behörden und die öffentliche Verbreitung dienstlicher Informationen hierüber, insbesondere
i. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zu der Frage, inwieweit die Nutzung eines Twitter-Accounts im Hinblick auf die Frage einer gemeinsamen Verantwortlichkeit rechtlich oder technisch anders zu beurteilen ist als die Nutzung einer Facebook Fanpage;
ii. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zu der Frage, ob und wenn ja inwieweit die Eröffnung bzw. Nutzung eines Twitter-Accounts durch den BfDI (https://twitter.com/BfDI_info), den Behördenleiter oder Behördenmitarbeiter ohne den Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zulässig ist.

b. Verwaltungsvorschriften oder interne Anweisungen
i. zum Betreiben eines Twitter-Accounts durch Behörden sowie die Veröffentlichung dienstlicher Informationen, z.B. des Rundschreibens, über diesen Twitter-Account sowie
ii. zum Umgang mit dienstlichen Informationen, z.B. des Rundschreibens, insbesondere zu ihrer öffentlichen Verbreitung in privater Eigenschaft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 5 Follower:innen
Carlo Piltz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Info…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Facebook Fanpage & Twitter [#242432]
Datum
4. März 2022 11:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Informationen, insbesondere a. Entwürfe und Entscheidungsvorlagen, b. rechtliche und tatsächliche Analysen, Bewertungen und Gutachten, einschließlich zu den Grundlagen der Ermessensausübung, c. Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die der BfDI erhalten hat, sowie d. Korrespondenz mit Behörden, soweit sie mit dem Rundschreiben an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden vom 16. Juni 2021 mit der Empfehlung, das Betreiben einer Fanpage auf Facebook einzustellen, und der Ankündigung, Abhilfemaßnahmen ab Januar 2022 nach Art. 58 DSGVO zu erlassen („Rundschreiben“), und mit der öffentlichen Berichterstattung (z.B. im Handelsblatt oder der Tagesschau) über diese rechtliche Bewertung in Zusammenhang stehen. 2. Sämtliche Informationen über die rechtliche Bewertung der Rechtmäßigkeit des Betreibens eines Twitter-Accounts durch Behörden, Behördenleiter/innen und Behördenmitarbeiter/innen, sei es in dienstlicher oder privater Funktion, sowie des Verbreitens dienstlicher Informationen über einen Twitter-Account durch Behörden, Behördenleiter/innen und Behördenmitarbeiter/innen, sei es in dienstlicher oder privater Funktion, insbesondere a. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zur Rechtmäßigkeit des Betreibens eines Twitter-Accounts durch Behörden und die öffentliche Verbreitung dienstlicher Informationen hierüber, insbesondere i. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zu der Frage, inwieweit die Nutzung eines Twitter-Accounts im Hinblick auf die Frage einer gemeinsamen Verantwortlichkeit rechtlich oder technisch anders zu beurteilen ist als die Nutzung einer Facebook Fanpage; ii. rechtliche Vermerke, Analysen und Gutachten, einschließlich solche Dritter, sowie Grundlagen der Ermessensausübung zu der Frage, ob und wenn ja inwieweit die Eröffnung bzw. Nutzung eines Twitter-Accounts durch den BfDI (https://twitter.com/BfDI_info), den Behördenleiter oder Behördenmitarbeiter ohne den Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zulässig ist. b. Verwaltungsvorschriften oder interne Anweisungen i. zum Betreiben eines Twitter-Accounts durch Behörden sowie die Veröffentlichung dienstlicher Informationen, z.B. des Rundschreibens, über diesen Twitter-Account sowie ii. zum Umgang mit dienstlichen Informationen, z.B. des Rundschreibens, insbesondere zu ihrer öffentlichen Verbreitung in privater Eigenschaft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 242432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242432/ Postanschrift Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Facebook Fanpage & Twitter [#242432]
Datum
7. März 2022 15:51
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888
Datum
4. April 2022 11:26
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888
Datum
12. April 2022 10:18
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich wende mich bezüglich meines Antrags mit der Bez…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888 [#242432]
Datum
27. April 2022 11:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich wende mich bezüglich meines Antrags mit der Bezeichnung „IFG Antrag – Facebook Fanpage & Twitter [#242432]“ und Ihrer letzten Antwort an Sie. Mit den mitgeteilten Kosten in Höhe von ca. 380 EUR bis 430 EUR bin ich einverstanden. Ich wurde zudem um Begründung meines Antrags gebeten. Meinen Antrag begründe ich im Folgenden. Als Autor zahlreicher Publikationen zum Datenschutzrecht, habe ich ein besonderes wissenschaftliches Interesse an den von mir angefragten Informationen. Hierbei sind ganz unterschiedliche datenschutzrechtliche Fragen betroffen, die von sehr hohem wissenschaftlichen Interesse sind. Aus den von mir angefragten Informationen werden (hoffentlich) zudem ggf. Umstände erkennbar, die für meine wissenschaftliche Arbeit von großer Bedeutung sind. Ganz konkret betrifft dies bspw. meine Kommentierung zu Art. 26 DSGVO im von Prof. Gola herausgegebenen Kommentar zur DSGVO. Des Weiteren betreiben mehrere meiner Mandanten eine Facebook-Fanpage und nutzen die Plattform Twitter in verschiedenen Formen. Für meine anwaltliche Beratung sind die angefragten Informationen daher ebenso von großem Interesse und Wert. Neben diesen individuellen Interessen an der Informationserlangung, sind auch Allgemeinwohlbelange bei meiner Anfrage zu gewichten. Hierzu zählen unter anderem die Transparenz der Verwaltung als eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten, für die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und die Verbesserung der Kontrolle staatlichen Handelns. Ich gehe davon aus, dass mit Blick auf personenbezogene Daten, die in von mir angefragten Informationen enthalten sein können, vor allem Fälle des § 5 Abs. 3 und Abs. 4 IFG vorliegen. Da mein Informationsinteresse sich nicht auf personenbezogene Daten als solche fokussiert, bin ich mit einer Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden, sofern dies zur Wahrung überwiegender entgegenstehender Interessen streng erforderlich ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 242432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242432/
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook Fanpage…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888 [#242432]
Datum
31. Mai 2022 08:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook Fanpage & Twitter“ vom 04.03.2022 (#242432) wurde bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888
Datum
8. Juni 2022 16:37
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/008 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich hoffe, Ihnen geht es gut. Meine Informationsfr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/008 II#0888 [#242432]
Datum
27. Juni 2022 13:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich hoffe, Ihnen geht es gut. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook Fanpage & Twitter“ vom 04.03.2022 (#242432) wurde bislnag noch nicht beantwortet. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann Sie planen, meine Anfrage zu beauskunften? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/018 II#0888
Datum
5. Juli 2022 16:01
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre letzte Nachricht. Meine Infor…
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Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Facebook Fanpage & Twitter [#242432] # IFG-780/018 II#0888 [#242432]
Datum
25. Juli 2022 12:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre letzte Nachricht. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook Fanpage & Twitter“ vom 04.03.2022 (#242432) wurde leider immer noch nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Seit Ihrer letzten Nachricht sind bereits 20 Tage vergangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888
Datum
25. Juli 2022 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG- 780/018 II#0888 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888
Datum
16. September 2022 07:52
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG- 780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888
Datum
16. November 2022 18:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr Dr. Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dem vorgeschlage…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888 [#242432]
Datum
23. November 2022 16:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen bin ich einverstanden. Die Dokumente können Sie mir gerne elektronisch (als PDF Dateien) per E-Mail zusenden. Gerne an folgende Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Carlo Piltz
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> leider habe ich immer noch keine Antwort bzw. keine …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888 [#242432]
Datum
23. Dezember 2022 14:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> leider habe ich immer noch keine Antwort bzw. keine Dokumente von Ihnen erhalten. Bitte senden Sie mir diese, wie von Ihnen vorgeschlagen, zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen & frohe Weihnachten Carlo Piltz

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Facebook Fanpage & Twitter" [#242432] # IFG-780/018 II#0888
Datum
27. Dezember 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/018 II#0888 Sehr geehrter Herr Piltz, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen