Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN

Anfrage an: Gemeinde Wadgassen

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Auskunft wo das steht, dass es mir nicht erlaubt ist, auf Facebook Gemeinde Wadgassen zu kommentieren, was anderen Bürgern erlaubt ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Günter Schott
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um A…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN [#233812]
Datum
25. November 2021 14:04
An
Gemeinde Wadgassen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft wo das steht, dass es mir nicht erlaubt ist, auf Facebook Gemeinde Wadgassen zu kommentieren, was anderen Bürgern erlaubt ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Schott Anfragenr: 233812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233812/ Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>
Günter Schott
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN“ vom 25.11.2…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
AW: Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN [#233812]
Datum
28. Dezember 2021 07:38
An
Gemeinde Wadgassen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN“ vom 25.11.2021 (#233812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schott Anfragenr: 233812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233812/ Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>
Gemeinde Wadgassen
Wir befinden uns im Urlaub • Ab Freitag, 24.12.21 bis Sonntag, 02.01.22. Am Montag, 03.01.2022, sind wir wieder …
Von
Gemeinde Wadgassen
Betreff
Automatische Antwort: Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN [#233812]
Datum
28. Dezember 2021 07:39
Status
Warte auf Antwort
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Wir befinden uns im Urlaub • Ab Freitag, 24.12.21 bis Sonntag, 02.01.22. Am Montag, 03.01.2022, sind wir wieder für Sie da! Während dieser Zeit werden Ihre E-Mails weder bearbeitet noch weitergeleitet. In sehr dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen des Bereitschaftsdienstes unter der Tel. 06834/944-160 bzw. den Bereitschaftsdienst für Strom: STEAG Power Saar GmbH, Tel. 0681/94941177. Vielen Dank und FRÖHLICHE WEIHNACHTEN sowie einen TOLLEN RUTSCH IN EIN NEUES (hoffentlich besseres) JAHR!!! Mit freundlichen Grüßen

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Günter Schott
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN“ vom 25.11.2…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
AW: Automatische Antwort: Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN [#233812]
Datum
27. Juni 2022 07:56
An
Gemeinde Wadgassen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Facebook-Seite GEMEINDE WADGASSEN“ vom 25.11.2021 (#233812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schott