Fachaufsicht bezüglich gerichtsinterner Regelungen und ihrer Umsetzung (Gerichtsverwaltung)

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte legen Sie die Dokumente vor, in denen festgehalten ist, ob die Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz auch die von den Gerichten in Brandenburg getroffenen Regelungen zur gerichtsinternen Weiterleitung von Korrespondenz (per Post, Fax und Email) sowie deren Umsetzung in der Praxis umfasst.
Mit Korrespondenz ist nicht die Korrespondenz im Kontext eines am Gericht anhängigen Verfahrens gemeint, sondern jegliche andere Korrespondenz (private, fach- und anderweitig berufsbezogene Korrespondenz sowie Werbung z.B.). Mit gerichtsinterner Weiterleitung ist die Weiterleitung von der zentralen Post-, Fax- und Emailannahmestelle eines Gerichts an die jeweils benannten Adressat:innen (Mitarbeiter:innen des Gerichts) gemeint.

Sollte das MdJ nicht zuständig sein, wird darum gebeten mitzuteilen, wer die Fachaufsicht bezüglich dieser Aspekte in der Gerichtsverwaltung hat.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte legen …
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsicht bezüglich gerichtsinterner Regelungen und ihrer Umsetzung (Gerichtsverwaltung) [#261415]
Datum
21. Oktober 2022 07:00
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte legen Sie die Dokumente vor, in denen festgehalten ist, ob die Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz auch die von den Gerichten in Brandenburg getroffenen Regelungen zur gerichtsinternen Weiterleitung von Korrespondenz (per Post, Fax und Email) sowie deren Umsetzung in der Praxis umfasst. Mit Korrespondenz ist nicht die Korrespondenz im Kontext eines am Gericht anhängigen Verfahrens gemeint, sondern jegliche andere Korrespondenz (private, fach- und anderweitig berufsbezogene Korrespondenz sowie Werbung z.B.). Mit gerichtsinterner Weiterleitung ist die Weiterleitung von der zentralen Post-, Fax- und Emailannahmestelle eines Gerichts an die jeweils benannten Adressat:innen (Mitarbeiter:innen des Gerichts) gemeint. Sollte das MdJ nicht zuständig sein, wird darum gebeten mitzuteilen, wer die Fachaufsicht bezüglich dieser Aspekte in der Gerichtsverwaltung hat. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261415/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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