Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung

Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere.

Im Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können.

Konkret interessieren mich folgende Punkte:

1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden?

2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen des Justizdienstes jährlich ausgebildet?

3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?

4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?

5. Welche Erfahrungen konnte man mit den neuen Standorten in Essen machen?

6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?

7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?

8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?

9. Wie viele Justizbeamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen die Oberlandesgerichte damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht.

10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?

11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?

12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?

13. Wie wird gewährleisten, dass die Postenvergabe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Presse, bspw. in der WELT?

14. Wie möchte die Justiz, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet die Justiz jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?

Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Thomas Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
Thomas Schröder
Betreff
Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung [#306657]
Datum
18. April 2024 13:36
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. Im Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können. Konkret interessieren mich folgende Punkte: 1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? 2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen des Justizdienstes jährlich ausgebildet? 3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund? 4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen? 5. Welche Erfahrungen konnte man mit den neuen Standorten in Essen machen? 6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden? 7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen? 8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür? 9. Wie viele Justizbeamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen die Oberlandesgerichte damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. 10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter? 11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus? 12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren? 13. Wie wird gewährleisten, dass die Postenvergabe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Presse, bspw. in der WELT? 14. Wie möchte die Justiz, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet die Justiz jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten? Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder Anfragenr: 306657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306657/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder
Oberlandesgericht Düsseldorf
Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort …
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
18. April 2024 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
29. April 2024 16:00
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
olg-127e3-9-9-20240429-r-doc_konvertiert.pdf
56,4 KB
image001.jpg
1,3 KB


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