Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung

Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere.

Im Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können.

Konkret interessieren mich folgende Punkte:

1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden?

2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen jährlich ausgebildet?

3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?

4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?

5. Welche Erfahrungen konnte man mit den Ausbildungsstandorten machen?

6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?

7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?

8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?

9. Wie viele Beamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen Sie damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht.

10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?

11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?

12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?

13. Wie möchte man, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet Sie jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?

Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Thomas Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Schröder
Betreff
Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung [#306676]
Datum
18. April 2024 15:29
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. Im Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können. Konkret interessieren mich folgende Punkte: 1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? 2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen jährlich ausgebildet? 3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund? 4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen? 5. Welche Erfahrungen konnte man mit den Ausbildungsstandorten machen? 6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden? 7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen? 8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür? 9. Wie viele Beamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen Sie damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. 10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter? 11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus? 12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren? 13. Wie möchte man, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet Sie jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten? Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder Anfragenr: 306676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306676/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder

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