Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung

Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere.

Konkret interessieren mich folgende Punkte:

1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden?

2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen jährlich ausgebildet?

3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?

4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?

5. Welche Erfahrungen konnte man mit den Ausbildungsstandorten machen?

6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?

7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?

8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?

9. Wie viele Beamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen Sie damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht.

10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?

11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?

12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?

13. Wie möchte man, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet Sie jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?

Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Thomas Schröder
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wende mich an Sie, da ich aktu…
An Oberlandesgericht Koblenz Details
Von
Thomas Schröder
Betreff
Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung [#306728]
Datum
19. April 2024 00:41
An
Oberlandesgericht Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. Konkret interessieren mich folgende Punkte: 1. Inwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? 2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen jährlich ausgebildet? 3. Wie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund? 4. Wie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen? 5. Welche Erfahrungen konnte man mit den Ausbildungsstandorten machen? 6. Wie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden? 7. Wie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen? 8. Wie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür? 9. Wie viele Beamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen Sie damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. 10. Wie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter? 11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus? 12. Wie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren? 13. Wie möchte man, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet Sie jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten? Zu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder Anfragenr: 306728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306728/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schröder

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