Fachkräftezuwanderung

Wie viele Menschen aus Drittstaaten sind seit Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (März 2020) als Fachkräfte nach Deutschland eingewandert. Bitte geben Sie auch die Herkunftsländer an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Gaby Gehlen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Mensche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gaby Gehlen
Betreff
Fachkräftezuwanderung [#229791]
Datum
26. September 2021 10:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Menschen aus Drittstaaten sind seit Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (März 2020) als Fachkräfte nach Deutschland eingewandert. Bitte geben Sie auch die Herkunftsländer an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gaby Gehlen Anfragenr: 229791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229791/
Mit freundlichen Grüßen Gaby Gehlen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
210927, Gehlen, Gaby, Fachkräfteeinwanderungsgesetz Az: GI5-12017/1#1 - Gehlen, Gaby Sehr geehrte Frau Gehlen, vie…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210927, Gehlen, Gaby, Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Datum
8. Oktober 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Gehlen, Gaby Sehr geehrte Frau Gehlen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. September 2021. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kann Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht in der erhofften Weise weiterhelfen, da das BMI nicht zuständig ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsberatung nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums gehört. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen. Darüber hinaus ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwar zuständig für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen zum Aufenthaltsrecht, der Vollzug obliegt jedoch - für im Ausland lebende Personen den deutschen Auslandsvertretungen - für im Bundesgebiet lebende Personen den Ausländerbehörden. Gern gebe ich Ihnen folgende allgemeine Hinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Es gibt hierzu eine Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind drittstaatsangehörige Ausländer, die - eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen oder - einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Eine spezielle Seite informiert über alle Voraussetzungen: https://fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/ Der zugrundeliegende Gesetzestext befindet sich in § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), in dem der Zuzug von Fachkräften geregelt ist. Statistische Angaben zu dieser Thematik liegen hier nicht vor. Sie können sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit diesem Anliegen wenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese außergewöhnliche Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen