Az: GI5-12017/1#1 - Gehlen, Gaby
Sehr geehrte Frau Gehlen,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. September 2021.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kann Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht in der erhofften Weise weiterhelfen, da das BMI nicht zuständig ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsberatung nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums gehört. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwar zuständig für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen zum Aufenthaltsrecht,
der Vollzug obliegt jedoch
- für im Ausland lebende Personen den deutschen Auslandsvertretungen
- für im Bundesgebiet lebende Personen den Ausländerbehörden.
Gern gebe ich Ihnen folgende allgemeine Hinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Es gibt hierzu eine Internetseite des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html
Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind drittstaatsangehörige Ausländer, die - eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen oder - einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.
Eine spezielle Seite informiert über alle Voraussetzungen:
https://fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/
Der zugrundeliegende Gesetzestext befindet sich in § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), in dem der Zuzug von Fachkräften geregelt ist.
Statistische Angaben zu dieser Thematik liegen hier nicht vor. Sie können sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit diesem Anliegen wenden.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.
Mit freundlichen
Grüßen