Fachkraftquote Soziale Betreuung Pflegeheim
Durch die Pflegestärkungsgesetze gibt es seit 2008 zusätzliche Betreuungskräfte ohne Fachausbildung für die Soziale Betreuung von Menschen mit Demenz in Pflegeheimen. Seit 2015 wurde die Zahl nochmals erhöht, da diese dann für alle Bewohner beantragt werden können (§ 53).
Laut Wohn- und Teilhabegesetz müssen jeweils (!) die Hälfte in pflegerischer und sozialer Betreuung Tätigen Fachkräfte sein. Die Zahl der Fachkräfte in der Sozialen Betreuung wurde aber nicht immer entsprechend erhöht.
Meine konkrete Frage lautet:
Wieviele Fachkräfte muss es in der Sozialen Betreuung in der Stationären Altenhilfe geben, wenn dort 4 Vollzeitstellen mit unausgebildeten zusätzlichen Betreuungskräften besetzt sind und wie wird dies von der Heimaufsicht Bielefeld überprüft?
Da viele Tätigkeiten auch in der Sozialen Betreuung zur Sicherung der Qualität nur von Fachkräften durchgeführt werden dürfen und Betreuungskräfte ohne Ausbildung eine angemessene Anleitung brauchen, ist dies für eine fachlich gute Versorgung wichtig.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde teilweise beantwortet.
Nicht nachvollziehbar ist, warum kein Prüfauftrag der Heimaufsicht für Mitarbeiter der Sozialen Betreuung besteht, die als Ungelernte betreuende Tätigkeiten durchführen und dokumentieren.
Außerdem muss es doch eine Regel und einen durchschnittlichen Wert für eine Fachkraftquote in der Sozialen Betreuung in einem Haus mit 100 Bewohnern mit normal verteilten Pflegegraden geben. Gerade soziale Betreuung der vielen schwer demenzkranken Bewohner in den Heimen macht Mitarbeiter mit einer entsprechenden Fachausbildung erforderlich.
Dies bleibt bei der Antwort aber unklar.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. April 2022
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6. Mai 2022
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