Fachlehrer Fachpraxis außerbehördliche Teilnehmer

bitte informieren Sie mich, mit welchem speziellen Dokument hat die FHH-Schulbehörde/HIBB die KMK-ZAB, enic-naric, über die 18 monatige schulische Fachlehrerausbildung für außerbehördliche Teilehmer (Schüler, BAFöG) zur Verortung in Deutschland, Europa und ISCED 2011 (oberhalb von ISCED 655) informiert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Joachim Schroeder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Fachlehrer Fachpraxis außerbehördliche Teilnehmer [#255548]
Datum
25. Juli 2022 23:31
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte informieren Sie mich, mit welchem speziellen Dokument hat die FHH-Schulbehörde/HIBB die KMK-ZAB, enic-naric, über die 18 monatige schulische Fachlehrerausbildung für außerbehördliche Teilehmer (Schüler, BAFöG) zur Verortung in Deutschland, Europa und ISCED 2011 (oberhalb von ISCED 655) informiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 255548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255548/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachlehrer Fachpraxis außerbehördliche Teilneh…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Fachlehrer Fachpraxis außerbehördliche Teilnehmer [#255548]
Datum
30. August 2022 03:52
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachlehrer Fachpraxis außerbehördliche Teilnehmer“ vom 25.07.2022 (#255548) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 25.07.2022 (#255548) Sehr geehrter Herr Schroeder, Sie habe sich am * 10.07.2022 unter der …
Sehr geehrter Herr Schroeder, Sie habe sich am * 10.07.2022 unter der Antragsnummer #253019 (Stichwort: Berufsakademie), * 25.07.2022 unter der Antragsnummer #255548 (Stichwort: Fachlehrerfachpraxis), * und am 10.08.2022 unter der Antragsnummer #256799 (Stichwort: Anweisung der ehem. KMK-Präsidentin Frau Dr. Bodega aus dem Jahr 2016) an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz mit inhaltlich nicht zusammenhängenden Anfragen nach dem IFG Berlin gewendet. Dabei waren die von Ihnen angegebenen Antragsbegehren für das Sekretariat als Erklärungsempfänger hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit zum Teil nur schwer verständlich und auslegungsbedürftig formuliert. Bezüglich Ihrer Anfragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Rücksprachen mit den jeweils für Ihre Informationsbegehren zuständigen Fachreferate haben ergeben, dass Sie bereits seit mehreren Jahren eine Vielzahl von thematisch zusammenhangslosen Anfragen an das Sekretariat richten. Zwar sieht das IFG Berlin nicht vor, dass der Antragssteller ein berechtigtes Informationsinteresse darlegen muss, um die begehrte Auskunft zu erhalten. Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches ist eine Behörde als angefragte Stelle aber in Ausnahmefällen nicht mehr verpflichtet, dem Auskunftsbegehren des Antragsstellers nachzukommen. Zwar sind die von der Rechtsprechung entwickelten Hürden für die Annahme eines Rechtsmissbrauches sehr hoch und kommen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung (BVerwG, Urt. v. 15.12.2020 - 10 C 24/19 - juris). Unter Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom11.07.2022 - 29 K 242/22 - juris) sehen wir in Ihrem Fall aber aufgrund der Vielzahl, der zeitlichen Dimension und den thematisch teilweise nicht verständlichen Antragsstellungen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten begründet, da Ihr vordergründiger Beweggrund bezüglich Ihrer Antragsstellungen kein sachliches Informationsinteresse, sondern die Störung unseres Behördenalltages zu sein scheint. Aufgrund dieser Gesamtbetrachtung teilen wir Ihnen mit, Ihre Anfragen in Zukunft nicht mehr zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2022 (#255548) [#255548] Sehr geehrte Damen und Herren, wie ausgeführt - gab es die 1…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2022 (#255548) [#255548]
Datum
2. September 2022 12:14
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ausgeführt - gab es die 18 monatige schulische Ausbildung zum Fachlehrer Fachpraxis als außerbehördlicher Teilnehmer (FLAabTn) n u r in Hamburg. - hat die Schulbehörde/HIBB versäumt, diese schulische Ausbildung oberhalb der Fachschulgesetze sachgerecht im Bildungsgefüge zu verorten (Aussage ehem. HIBB-GF: "keine Fachschule") - wurde die tatsächliche Tätigkeitsbeschreibung nicht angepasst (Vom Schraubstock in der Werkstatt zum Theorieunterricht im Klassenraum). So habe ich die Tätigkeit eines Theorielehrers/StR. ausgeübt. - Unterblieben ist über die KMK eine sachgerechte Verortung der dritten Aufstiegsfortbildung. Erfolgte Wertungen: - Berufsbezeichnung/Titel Ingenieur (Ing.) lt. HmbIngG - DQR 6 (Hochschule) statt DQR 7 (beruflich) - Zulassung Masterstudium Bitte prüfen Sie den Bescheid Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 255548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255548/