Fachliche Weisungen AGH-Massnahme und wer zuständig ist bei Problemen
Geschäftsanweisungen / Fachliche Weisungen / Leitfaden zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigungen nach § 16 d SGB II
Für Mitarbeiter des Jobcenters, als auch Informationen für den Beschäftigungsträger
Wer ist Zuständig, wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird?
Wo ist geregelt, WER dafür zuständig ist, wenn es Schwierigkeiten mit dem Beschäftigungsträger gibt?
z.B. keine fachgerechte Anleitung, Probleme mit der sozialpädagogische Betreuung, fehlende Teilnehmer-Beurteilung, falsche Angabe von Daten über den Teilnehmer, freizügiger Umgang und Übermittlung von besonders sensiblen Daten aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (Sozialdaten, Angaben zum gesundheitlichen Zustand)
da es ja kein "normales" Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsrechts ist, wer ist in der Fürsorgepflicht, um bei Problemen weiteren Schaden vom Teilnehmer abzuwenden?
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum28. Juli 2023
-
2. September 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Über das IFG können Informationen (die vorliegen) angefordert werden. Wenn, wie hier, ein Jobcenter eine ausführliche Erläuterung schreibt, will sie die dahinterliegenden internen Weisungen eher nicht rausgeben.