Fachsprach(e/n)prüfungen ausländischer Ärzte im Auftrag der Bezirksregierung Münster (NRW)

Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer zur Durchführung der FSP
Dienstanweisung der Ärztekammer an die beauftragten Honorarprüfer/innen
Freistellungen der Prüfteams bzgl. § 3 Grundgesetz (religiöse Benachteiligung)
Überprüfungsrichtlinien der Ärztekammer zu erfolgten Prüfungen in Sicht auf Fehlverhalten der eingesetzten Honorarprüfer/innen
Dienstaufsichtsregelungen

Ergebnis der Anfrage

Die Bezirksregierung Münster bearbeitet im Auftrag vom Bundesland NRW die Anträge der NON-EU-Ärzte auf die endgültige Approbation und/oder die meist nur vorübergehende Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte (im Gesetz nur mit 'Erlaubnis' bezeichnet.
Die früher in NRW lokal zuständigen Zulassungsstellen in Arnsberg, Detmold, Köln und Düsseldorf sind entfallen.
Die Bezirksregierung Münster hat die Prüfungsfunktionen für die antragstellenden Ärztinnen und Ärzte auf die Ärztekammern in NRW, die Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster bzw. die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf übertragen.
EU-Ärztinnen und -Ärzte sind zusatzlich im Rahmen der Fachsprache-Prüfungen betroffen. In meiner Anfrage ging es darum, ob das Land NRW die Aktivitäten der Ärztekammern, die die A) Fachsprachprüfungen und B) Kenntnisprüfungen, durchführen, überwacht. Dazu bekam ich die Auskunft, das keinerlei Überprüfungen oder Anweisungen seitens des Bundeslandes erfolgen. Weil es jedoch zu vermeintlichen Beleidigungen ausländischer Ärzte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit seitens der in der Prüfung eingesetzten "PRÜFÄRZTINNEN" gekommen war, musste das Thema weiterverfolgt werden.
Siehe hierzu meine Anfragen an die Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster. Ob das Land NRW und über sie die landesweit mit der Zulassung beauftragte Bezirksregierung in Münster gar keine Verantwortung für die Einhaltung des Grundgesetzes im Rahmen der Prüfungen trägt, bezweifle ich noch und halte die Anfrage daher im Ergebnis für offen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprach(e/n)prüfungen ausländischer Ärzte im Auftrag der Bezirksregierung Münster (NRW) [#249198]
Datum
16. Mai 2022 18:58
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer zur Durchführung der FSP Dienstanweisung der Ärztekammer an die beauftragten Honorarprüfer/innen Freistellungen der Prüfteams bzgl. § 3 Grundgesetz (religiöse Benachteiligung) Überprüfungsrichtlinien der Ärztekammer zu erfolgten Prüfungen in Sicht auf Fehlverhalten der eingesetzten Honorarprüfer/innen Dienstaufsichtsregelungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249198/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen gewünscht bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. M…
Von
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Betreff
WG: Fachsprach(e/n)prüfungen ausländischer Ärzte im Auftrag der Bezirksregierung Münster (NRW) [#249198]
Datum
18. Mai 2022 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen gewünscht bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Ärztekammer Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 4 der …
Von
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Betreff
WG: Fachsprach(e/n)prüfungen ausländischer Ärzte im Auftrag der Bezirksregierung Münster (NRW) [#249198]
Datum
10. Juni 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 4 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZuStVO HB) für die Durchführung der Fachsprachenprüfung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die von der Bezirksregierung Münster angemeldet werden, zuständig. Die Verordnung ist online einzusehen unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000478 Schriftverkehr mit bzw. Anweisungen durch die Bezirksregierung Münster zu den von Ihnen aufgeführten Aspekten liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen