Fachsprachenprüfung

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ärztekammer Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung [#200676]
Datum
13. Oktober 2020 10:30
An
Ärztekammer Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200676/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung“ vom 13.10.2020 (#200676) wu…
An Ärztekammer Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200676]
Datum
30. November 2020 09:55
An
Ärztekammer Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung“ vom 13.10.2020 (#200676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200676/
Ärztekammer Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.11.2020. Leider ist in der Landesärztekammer …
Von
Ärztekammer Brandenburg
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200676]
Datum
16. Dezember 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.11.2020. Leider ist in der Landesärztekammer Brandenburg keine Anfrage "Fachsprachenprüfung" vom 13.10.2020 eingegangen. Auch nach entsprechender Recherche konnte kein Vorgang Ihrer E-Mail zugeordnet werden. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an die o.g. E-Mail-Adresse. Gern werden wir diese dann beantworten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> b…
An Ärztekammer Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200676]
Datum
26. März 2021 08:40
An
Ärztekammer Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200676/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ärztekammer Brandenburg
Sehr Antragsteller/in untenstehend die Beantwortung der Fragen: zu 1. Die Kandidatin/der Kandidat muss als erste…
Von
Ärztekammer Brandenburg
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200676]
Datum
30. März 2021 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in untenstehend die Beantwortung der Fragen: zu 1. Die Kandidatin/der Kandidat muss als erstes die Approbation beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachsprachtest prüft das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Über die Abläufe innerhalb des Landesamtes können wir Ihnen keine Informationen geben, da die Landesärztekammer Brandenburg die Fachsprachtests im Auftrag des Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) durchführt. Die Landesärztekammer Brandenburg erhält zwei Mal monatlich eine Meldung mit Kandidatinnen und Kandidaten vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Die Kandidatin/der Kandidat kann sich über das Anmeldeformular auf der Homepage der Landesärztekammer Brandenburg für den Fachsprachtest anmelden. Mit Versenden des Anmeldeformulars sollte die Gebühr in Höhe von 487,- € überwiesen werden. Nach Zahlungseingang der Gebühr in Höhe von 487,- €, Posteingang des Anmeldeformulars nebst Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis / Reisepass) und Freigabe durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfolgt die Zuteilung des Prüfungstermins. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular nebst Anlagen bitte an folgende Adresse senden: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Recht, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. zu 2. Die Kosten betragen 487,- €. zu 3. Nach Zahlungseingang der Gebühr in Höhe von 487,- €, Posteingang des Anmeldeformulars nebst Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis / Reisepass) und Freigabe durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfolgt die Zuteilung des Prüfungstermins. zu 4. Auf dem Anmeldeformular unter dem Punkt "Prüfungsverfügbarkeit" gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Häkchen, "ab___" und "nicht verfügbar vom ___ bis ___" anzukreuzen und Zeiträume anzugeben. zu 5. Sobald ein Prüfungstermin vergeben wurde, bekommt die Kandidatin/der Kandidat eine Informationsmail mit Bekanntgabe des Termins. Eine verbindliche Einladung wird ca. 2-3 Wochen vor Termin per Post versandt. zu 6. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Erstprüfungstermin beträgt ca. 10 Wochen. zu 7. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), da die Landesärztekammer Brandenburg die Fachsprachtests im Auftrag des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) durchführt. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachsprachtest prüft das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). zu 8. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), da die Landesärztekammer Brandenburg die Fachsprachtests im Auftrag des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) durchführt. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachsprachtest prüft das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). zu 9. Das Ergebnis wird durch die Prüfungskommission am Ende der Prüfung mündlich mitgeteilt. Eine schriftliche Bestätigung des Ergebnisses wird durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zugesandt. Für weitere Informationen möchten wir auf die Homepage der Landesärztekammer Brandenburg und des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hinweisen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen