Fachsprachenprüfung

Anfrage an: Ärztekammer Bremen

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: F…
An Ärztekammer Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung [#200677]
Datum
13. Oktober 2020 10:31
An
Ärztekammer Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200677/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen: 1. Die Kandidaten werden von der im Lande Bremen zuständigen Behör…
Von
Ärztekammer Bremen
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200677]
Datum
16. Oktober 2020 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen: 1. Die Kandidaten werden von der im Lande Bremen zuständigen Behörde (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz) per Schreiben zur Fachsprachenprüfung angemeldet: Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Referat 40 - Beruferecht Contrescarpe 72 28195 Bremen Tel.: +49 421 361-9554; Fax.: +49 421 496-9554 Internet: www.gesundheit.bremen.de https://www.gesundheit.bremen.de/serv... Ansprechpartnerin ist Frau Heike Vér, mailto:<<E-Mail-Adresse>> 2. 530,- € 3. Terminvergabe erfolgt nach Zahlungseingang. 4. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge, Wunschtermine sind nicht möglich. Es können jedoch Ausschlusstermine angegeben werden. 5. Die Einladungen werden verschickt, sobald der Prüfungstermin steht, spätestens zwei Wochen vor dem Termin. 6. Die Wartezeit bei Fachsprachenprüfungen beträgt aktuell 6 bis 8 Monate. 7. + 8. Dies wird nicht von der Ärztekammer, sondern von der senatorischen Behörde festgelegt. 9. Ja, Ergebnis wird im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. Für weitere Informationen beachten Sie auch das anhängende Merkblatt zu Fachsprachenprüfungen, welches wir an die Kandidaten versenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreic…
An Ärztekammer Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200677]
Datum
19. Oktober 2020 11:27
An
Ärztekammer Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche Woche! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200677/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>