Fachsprachenprüfung MVP

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung MVP [#201195]
Datum
19. Oktober 2020 14:35
An
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201195/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung MVP“ vom 19.10.2020 (#201195…
An Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung MVP [#201195]
Datum
30. November 2020 09:48
An
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung MVP“ vom 19.10.2020 (#201195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201195/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung MVP“ vom 19.10.2020 (#20119…
An Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung MVP [#201195]
Datum
26. März 2021 09:14
An
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachsprachenprüfung MVP“ vom 19.10.2020 (#201195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201195/