Fachsprachenprüfung Sachsen

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Fachsprache…
An Sächsische Landesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung Sachsen [#201341]
Datum
21. Oktober 2020 10:31
An
Sächsische Landesärztekammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201341/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Landesärztekammer
Sehr geehrteAntragsteller/in https://www.slaek.de/de/01/auslaendis... Mit freundlichen Grüßen
Von
Sächsische Landesärztekammer
Betreff
WG: Fachsprachenprüfung Sachsen [#201341]
Datum
22. Oktober 2020 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in https://www.slaek.de/de/01/auslaendis... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Weiterleitung des Links. Zwei Fragen lassen sich auf …
An Sächsische Landesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fachsprachenprüfung Sachsen [#201341]
Datum
23. Oktober 2020 09:38
An
Sächsische Landesärztekammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Weiterleitung des Links. Zwei Fragen lassen sich auf Grundlage der Webseite leider nicht beantworten. Wären Sie so freundlich und könnten hier nochmal eine kurze Informationen übermitteln? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201341/
Sächsische Landesärztekammer
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist genau anders herum. Der Prüfling wird angefragt, ab welchem Zeitraum (ca.-Mo…
Von
Sächsische Landesärztekammer
Betreff
AW: WG: Fachsprachenprüfung Sachsen [#201341]
Datum
23. Oktober 2020 10:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist genau anders herum. Der Prüfling wird angefragt, ab welchem Zeitraum (ca.-Monat) er sich selbst zur Prüfung bereit sieht. Ich habe jetzt schon Vorgänge hier, die sich erst im April 2021 fertig vorbereitet sehen (nach dem Absolvieren von diversen Kursen). Sie bekommen dann auch für diese Zeiträume ihre Terminvorschläge. Wir können somit besser planen, und die Antragsteller sind für die Prüfung auch wirklich bereit. Ansonsten sind ihre beiden Fragen für eine Statistik nicht geeignet. Die Bewerber müssen z. B. nach Deutschland einreisen können/dürfen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Erst dann können sie z. B. eine Fachsprachenprüfung ablegen oder aber auch erst einmal die Kurse besuchen. Trotzdem sind die Approbationsverfahren bereits anhängig, da der Antrag bereits gestellt. – Wer wartet jetzt auf wen? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich wünsche Ihnen ein schöne…
An Sächsische Landesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fachsprachenprüfung Sachsen [#201341]
Datum
23. Oktober 2020 10:09
An
Sächsische Landesärztekammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201341/