Fachverfahren der Gesundheitsämter

Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Niedersachsen.

Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine (tabellarische) Übersicht der eing…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294924]
Datum
14. Dezember 2023 21:32
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Niedersachsen. Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294924/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ vom 14.12.2023 (#294924) wurde…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294924]
Datum
16. Januar 2024 13:18
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ vom 14.12.2023 (#294924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie baten um Übersendung einer tabellaris…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294924]
Datum
18. Januar 2024 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
14,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie baten um Übersendung einer tabellarischen Übersicht - strukturiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten - der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) in den Gesundheitsämtern in Niedersachsen. Wie bereits durch Beantwortung Ihrer Frage # 294251 mitgeteilt, obliegt es den niedersächsischen kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Organisationshoheit, über den dortigen Softwareeinsatz zu entscheiden. Der Softwareeinsatz in eigener Verantwortung der Kommunen unterliegt nicht der Kontrolle des Landes Niedersachsen. In den niedersächsischen Gesundheitsämtern werden verschiedene Fachanwendungen eingesetzt. Dazu gehören z.B. GUMAX, ISGA, Octoware, mikropro und Äskulab21. Bzgl. einer nach Landkreisen und kreisfreien Städten strukturierten Übersicht eingesetzter Fachverfahren in den niedersächsischen Gesundheitsämtern und diesbezüglichen konkreten Rückfragen wenden Sie sich deshalb bitte an die kommunalen Gebietskörperschaften. Mit freundlichen Grüßen