Fachverfahren der Gesundheitsämter

Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Brandenburg.

Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294931]
Datum
15. Dezember 2023 07:48
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Brandenburg. Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294931/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem AIG, dessen Eingang im Ministerium …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294931]
Datum
20. Dezember 2023 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem AIG, dessen Eingang im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) ich Ihnen hiermit bestätige. Sie beantragen: "Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Brandenburg. Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf." Leider ist Ihr Antrag zu unbestimmt, so dass es entgegen § 6 AIG nicht möglich ist, Hinweise in Bezug auf die Bestimmtheit zu übermitteln oder etwa den Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag, dass das AIG nicht dazu verpflichtet, an Informationen zu gelangen oder Informationen zu schaffen, die nicht zur Verfügung stehen. Die Gesundheitsämter des Landes Brandenburg sind organisatorisch den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Dort werden auch mögliche Fachverfahren bestimmt. Das MSGIV hat keine hinreichenden Informationen über alle eingesetzten Fachverfahren der Gesundheitsämter, so dass ich Sie bitte, diese Information bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erfragen. Soweit Sie einen rechtsfähigen Bescheid erwarten, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, ansonsten wäre nach der hier vertretenden Auffassung das Verfahren mit dieser Antwort beendet. Mit freundlichem Gruß