Fachverfahren der Gesundheitsämter

Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg.

Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine (tabellarische) Übersicht der…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294932]
Datum
15. Dezember 2023 07:50
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg. Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294932/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ vom 15.12.2023 (#294932) wurde…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294932]
Datum
17. Januar 2024 14:19
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ vom 15.12.2023 (#294932) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktenzeichen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage befindet sich derzeit in Bearbeitung und wir werden s…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294932]
Datum
19. Januar 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage befindet sich derzeit in Bearbeitung und wir werden schnellstmöglich wieder auf Sie zukommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktenzeichen: SM7-0221-3/1 Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformati…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294932]
Datum
30. Januar 2024 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: SM7-0221-3/1 Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 15. Dezember 2023 Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen über die eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg ergeht folgender Bescheid I. Der Antrag wird abgelehnt. Mit o.g. Antrag begehren Sie eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg. Sie bitten außerdem darum, diese Informationen nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufzuschlüsseln. II. Begründung Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 6 LIFG nicht, soweit und solange der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt es sich, wenn die Information unternehmensbezogen und nicht offenkundig ist, ein Geheimhaltungswille des Unternehmens/ der Behörde besteht und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse vorliegt. Vorliegend ist die Preisgabe geeignet, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern. Auch nach der Rechtsprechung werden Informationen über Computerprogramme als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angesehen. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei beim Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. IV. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Daneben kann die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in der Funktion als Beauftragte/r für die Informationsfreiheit angerufen werden (Adresse: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie: Die Anrufung und Vermittlung durch den LfDI unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ [#294932]
Datum
30. Januar 2024 09:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294932/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich eine Übersicht der Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter als unkritisch sehe. Bei der öffentlichen Verwaltung überzeugt mich das Argument, dass die Information unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimniss falle nicht. Schlussendlich sind die Ausgaben für die Programme steuerfinanziert. Ich sehe ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit. In Softwareprodukten der Firma Mikroprojekt GmbH wurden verschiedene Sicherheitslücken identifiziert (vgl. https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2023-11/it-sicherheit-gesundheitsaemter-rheinland-pfalz-software-datenschutz/komplettansicht), sodass die Information, ob Gesundheitsämter diese Softwareprodukte verwenden, sehr relevant sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294932.pdf Anfragenr: 294932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294932/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Fachverfahren der Gesundheitsämter“ [#294932]
Datum
30. Januar 2024 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-39/12/6 Sehr << Antragsteller:in >> als Anl…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-39/12/6
Datum
16. April 2024 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen