Fachverfahren der Gesundheitsämter

Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen.

Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreis bzw. kreisfreien Städten auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294922]
Datum
14. Dezember 2023 21:29
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (tabellarische) Übersicht der eingesetzten Fachverfahren (Softwareprodukte) der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen. Bitte schlüsseln Sie diese Informationen nach Landkreis bzw. kreisfreien Städten auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294922/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den eingesetzten Fachverfahren in den Ges…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Fachverfahren der Gesundheitsämter [#294922] / Frist 16.01.24
Datum
16. Januar 2024 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den eingesetzten Fachverfahren in den Gesundheitsämtern in Nordrhein-Westfalen. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage [#294310] dargestellt, obliegt die Verantwortung für die IT-Ausstattung und den Einsatz von Fachverfahren in den Gesundheitsämtern als Teil der Organisationshoheit grundsätzlich den Kreisen und Kreisfreien Städten als untere Gesundheitsbehörden. Ich bitte Sie daher, die gewünschten Informationen unmittelbar bei den Kreisen und kreisfreien Städten anzufragen. Mit freundlichen Grüßen