Fähigkeiten zum CBRN Schutz im Fachdienst Sanität/Betreuung des Katastrophenschutzdienstes Baden Württemerf

Die Einheiten des KatsD BW wirken nach ZSKG und LKatsg BW im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips ja auch im Zivilschutz mit. Für die Einheiten der MTF mit Bundesfahrzeugen wird hier entsprechende CBRN Schutzausstattung vorgehalten. Wie verhält sich dies für die Einsatzeinheiten SAN/ BTR welche Ausschließlich mit Landesfahrzeugen ausgestattet sind ? Klafft hier evtl. eine Fähigkeitslücke, wenn die Einheien im ZS Fall zum Einsatz kommen sollen ?

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  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Philip Bergmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Einheiten des KatsD BW wirken …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Philip Bergmann
Betreff
Fähigkeiten zum CBRN Schutz im Fachdienst Sanität/Betreuung des Katastrophenschutzdienstes Baden Württemerf [#306539]
Datum
17. April 2024 14:31
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einheiten des KatsD BW wirken nach ZSKG und LKatsg BW im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips ja auch im Zivilschutz mit. Für die Einheiten der MTF mit Bundesfahrzeugen wird hier entsprechende CBRN Schutzausstattung vorgehalten. Wie verhält sich dies für die Einsatzeinheiten SAN/ BTR welche Ausschließlich mit Landesfahrzeugen ausgestattet sind ? Klafft hier evtl. eine Fähigkeitslücke, wenn die Einheien im ZS Fall zum Einsatz kommen sollen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Bergmann Anfragenr: 306539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306539/ Postanschrift Philip Bergmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Bergmann

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-48/29 Sehr geehrter Herr Bergmann, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Fähigkeiten zum CBRN Schutz im Fachdienst Sanität/Betreuung des Katastrophenschutzdienstes Baden Württemerf [#306539]
Datum
24. April 2024 15:04
Status
Az.: IM1-0221-48/29 Sehr geehrter Herr Bergmann, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Ihren Antrag haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen