Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

laut Stadt Heide mit Verweis auf die untere Naturschutzbehörde war eine Fällgenehmigung für die Buche die laut Bebauungsplan 75 und nach §9 Absatz 1 Nr 25b BauBG erhalten werden sollte, nicht erforderlich (siehe https://fragdenstaat.de/a/288151). Bitte senden Sie uns den entsprechenden Schriftverkehr bzw. die von der Stadt Heide erwähnte schriftliche Bestätigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, laut Stadt Heide mit Verweis auf die untere Naturschutzbehörde war eine F…
An Der Landrat des Kreises Dithmarschen Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide [#290056]
Datum
12. Oktober 2023 16:25
An
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, laut Stadt Heide mit Verweis auf die untere Naturschutzbehörde war eine Fällgenehmigung für die Buche die laut Bebauungsplan 75 und nach §9 Absatz 1 Nr 25b BauBG erhalten werden sollte, nicht erforderlich (siehe https://fragdenstaat.de/a/288151). Bitte senden Sie uns den entsprechenden Schriftverkehr bzw. die von der Stadt Heide erwähnte schriftliche Bestätigung der Unteren Naturschutzbehörde. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 290056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290056/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Sehr geehrte Damen* und Herren*, bezugnehmend auf Ihre u. a. Anfrage teile ich mit, dass die Fällung des Baumes i…
Von
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Betreff
AW: [EXTERN] Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide [#290056]
Datum
17. Oktober 2023 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen* und Herren*, bezugnehmend auf Ihre u. a. Anfrage teile ich mit, dass die Fällung des Baumes innerhalb des festgelegten Baufeldes und daher nicht als Eingriff zu werten war. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung war somit nicht erforderlich. Laut Fachbeitrag Artenschutz bestand für die fragliche Eiche ebenfalls eine Eignung als Habitat für besonders und/oder streng geschützte Arten. Der Artenschutz gem. § 44 BNatSchG blieb von den Regelungen des § 18 BNatSchG unberührt und musste beachtet werden. Die Fällung der als „zu erhalten“ festgesetzten Eiche wurde nicht im B-Plan-Verfahren abgearbeitet. Es wurde empfohlen, die Fällung des Baumes als zusätzlichen Eingriff im Innenbereich sowie als Abweichung von der Festsetzung des B-Planes zu betrachten und vor Ort durch zwei Ersatzbäume zu ersetzen. Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau von Holdt (Tel.-Nr. 0481-971886), gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese ist für uns leider nicht ganz verständlich. Wir bitten daher noch…
An Der Landrat des Kreises Dithmarschen Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: [EXTERN] Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide [#290056]
Datum
24. Oktober 2023 15:14
An
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese ist für uns leider nicht ganz verständlich. Wir bitten daher nochmals ausdrücklich um den erwähnten Schriftverkehr, welcher bestätigt, dass eine Fällgenehmigung für die Buche die laut Bebauungsplan 75 und nach §9 Absatz 1 Nr 25b BauBG erhalten werden sollte, nicht erforderlich war. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 290056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290056/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Guten Tag, anbei die Stellungnahme an die Stadt Heide, nach der eine naturschutzrechtliche Genehmigung nicht erfo…
Von
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Betreff
WG: Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide [#290056]
Datum
25. Oktober 2023 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, anbei die Stellungnahme an die Stadt Heide, nach der eine naturschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich war. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 290056 Antwor…
An Der Landrat des Kreises Dithmarschen Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: WG: Fällgenehmigung für erhaltenswerte Buche (BP 75) in Heide [#290056]
Datum
25. Oktober 2023 13:07
An
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 290056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290056/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>

Dokumente