Fällung der Buche an der Kewerstraße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

in dem WAZ-Artikel vom 01.02.2024 mit dem Titel "Verkehrsexperte: Buche an der Kewerstraße muss nicht fallen" erklärt Prof. Heiner Monheim, dass eine Fällung der besagten Buche
1. Die Verkehrssicherheit nicht erhöht
2. Das Wohnumfeld beeinträchtigt
3. Die Akzeptanz des ÖPNV negativ beeinflusst

Warum soll die Buche dann gefällt werden? Bitte antworten sie in Anlehnung an die o. g. drei Punkte.

Außerdem senden sie mir bitte alle Dokumente zu, die ihr Vorhaben zur Fällung der Buche begründen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, in dem WAZ-Artikel vom 01.02.2024 mit …
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
1. Februar 2024 20:54
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, in dem WAZ-Artikel vom 01.02.2024 mit dem Titel "Verkehrsexperte: Buche an der Kewerstraße muss nicht fallen" erklärt Prof. Heiner Monheim, dass eine Fällung der besagten Buche 1. Die Verkehrssicherheit nicht erhöht 2. Das Wohnumfeld beeinträchtigt 3. Die Akzeptanz des ÖPNV negativ beeinflusst Warum soll die Buche dann gefällt werden? Bitte antworten sie in Anlehnung an die o. g. drei Punkte. Außerdem senden sie mir bitte alle Dokumente zu, die ihr Vorhaben zur Fällung der Buche begründen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299004/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Buche an der Kewerstraße“ vom 01.02.2024 (#299004) wur…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
5. März 2024 06:01
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Buche an der Kewerstraße“ vom 01.02.2024 (#299004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Buche an der Kewerstraße“ vom 01.02.2024 (#299004) wur…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
5. März 2024 06:02
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Buche an der Kewerstraße“ vom 01.02.2024 (#299004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email haben wir erhalten und an die zuständigen Sachbearbeiter der S…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
AW: Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
5. März 2024 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email haben wir erhalten und an die zuständigen Sachbearbeiter der SBO-Servicebetriebe /Baumschutzangelegenheiten weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorgang der Fällung der Buche an der Kewerstraße liegt federführend b…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
WG: Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
5. März 2024 08:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorgang der Fällung der Buche an der Kewerstraße liegt federführend beim Fachbereich 5-6-10/Straßenplanung, sodass wir Ihre Anfrage leider nicht beantworten können. Aus diesem Grund habe ich Ihre Erinnerungsmail an Herrn Schwarz vom Fachbereich 5-6-10 mit der Bitte um schnellstmögliche Beantwortung weitergeleitet. Gerne können Sie auch direkt mit Herrn Schwarz unter Tel.: 825-2486 oder per E-Mail <<E-Mail-Adresse>> oder seiner Vorgesetzten Frau Mauksch unter Tel.: 825-2035, E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Kontakt aufnehmen. Es tut mir leid, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage vom …
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
AW: Fällung der Buche an der Kewerstraße [#299004]
Datum
5. März 2024 09:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage vom 1.2.2024. Zunächst möchte ich auf die drei Fragen eingehen um dann anschließend die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Behauptungen von Prof. Heiner Monheim sind größtenteils nicht zutreffend, da er bei seiner Argumentation unterschlägt, dass es sich bei der Kewer- bzw. Bebelstraße um eine klassifizierte Straße handelt, die als Hauptverkehrsstraße die Aufgabe hat, den Verkehr zu bündeln und Stadtteile miteinander zu verbinden. Sie hat als Kreisstraße überörtliche Verkehrsbedeutung. Die genannten Argumente treffen eher auf Quartiers- oder Erschließungsstraßen zu, die deutlich andere Funktionen im Straßennetz haben. Für die von Prof. Monheim aufgestellte Behauptung, Gelenkbusse würden "die Akzeptanz des ÖPNV in der Bevölkerung" schädigen, finden sich keine Belege. Untersuchungen, die solche Ergebnisse zeigen würden, sind auch bei den Fachleuten der STOAG nicht bekannt. Die beschlossenen Straßenbaumaßnahmen, zu denen auch die Fällung der Buche gehört, bewirken in ihrer Gesamtheit eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen. Diese Einschätzung wurde von einem externen Gutachter bestätigt. Den entsprechenden Bericht können Sie der öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage B/17/2180-01 (s.u.) finden. Diese Vorlage bildet auch die derzeit maßgebende rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme, da sie vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Auch alle weiteren Unterlagen, die das Vorhaben zur Fällung der Buche begründen, finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Oberhausen: - Vorlage - B/17/0754-01 "Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Kewerstraße" (https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14792) - Vorlage - A/17/1316-01 "Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktionen DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der FDP im Rat und BOB im Rat gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Teilweise Aufhebung des Beschlusses B/17/0754-01 - Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Kewerstraße." (https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15345) - Vorlage - B/17/2180-01 "Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Kewerstraße" (https://allris.oberhausen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16222) Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,