Fällung einer ortsbildprägenden Blutbuche in Rhede (Ems)

- aktuelle Gutachten über den Zustand des Baumes an der Dorfstraße in Brual (Rhede)
(Die Ems-Zeitung (noz) berichtete am 02.02.2024 über mindestens ein Gutachten, welches durch Sie zur Begründung des Fällens der Blutbuche genutzt wurde: https://www.noz.de/artikel/46389176)

- Schriftverkehr zwischen niedersächsischen Landesbehörden (hier: insbesondere Ihrer oder der Ihnen unmittelbar nachgeordneten Behörden) und/oder Schriftverkehr Ihrer Landesbehörde, insbesondere Ihrer oder der Ihnen unmittelbar nachgeordneten Behörden, mit anderen kommunalen Stellen zum Thema nach/seit dem 1.2.2022 bis zum Datum dieser Anfrage.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktuelle Gutachten über den Zustand d…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fällung einer ortsbildprägenden Blutbuche in Rhede (Ems) [#299098]
Datum
3. Februar 2024 01:52
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle Gutachten über den Zustand des Baumes an der Dorfstraße in Brual (Rhede) (Die Ems-Zeitung (noz) berichtete am 02.02.2024 über mindestens ein Gutachten, welches durch Sie zur Begründung des Fällens der Blutbuche genutzt wurde: https://www.noz.de/artikel/46389176) - Schriftverkehr zwischen niedersächsischen Landesbehörden (hier: insbesondere Ihrer oder der Ihnen unmittelbar nachgeordneten Behörden) und/oder Schriftverkehr Ihrer Landesbehörde, insbesondere Ihrer oder der Ihnen unmittelbar nachgeordneten Behörden, mit anderen kommunalen Stellen zum Thema nach/seit dem 1.2.2022 bis zum Datum dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Ihre Anfrage (Buche in Brual) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir noch …
image001.png
21,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir noch intern prüfen. Ich komme schnellstmöglich wieder auf Sie zu! Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Ihre Anfrage (Buche in Brual) Sehr << Antragsteller:in >> Nach Rücksprache in unserem Hause möchte ic…
image001.png
21,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Nach Rücksprache in unserem Hause möchte ich Ihnen anbieten, dass Sie bei uns vor Ort Einsicht in das Gutachten nehmen können. Fotos dürfen allerdings nicht vom Dokument gemacht werden. Notizen sind erlaubt. Bitte teilen Sie mir bitte zwei Termine mit, an denen Sie Zeit hätten, zu uns in Haus (Lucaskamp 9, in Lingen) zu kommen. Zudem wäre dann ein Kollege aus dem zuständigen Fachbereich an dem Tag vor Ort, um Ihnen bei Bedarf mit fachlichen Erläuterungen weiterzuhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage (Buche in Brual) | Fristablauf: 07.03.2024 [#299098] Sehr << Anrede >> sehr geehrte D…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage (Buche in Brual) | Fristablauf: 07.03.2024 [#299098]
Datum
20. März 2024 18:14
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bezüglich Ihres Vorschlags, persönlich zur Einsichtnahme in das Gutachten über die gefällte Blutbuche in Brual in Ihre Räumlichkeiten zu kommen, möchte ich mich auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) berufen: Mein Anspruch auf Zugang zu den angeforderten Informationen, wie in § 3 Abs. 1 NUIG definiert, schließt eine digitale Zusendung dieser Informationen ein. Dieser Anspruch besteht unabhängig von meinem persönlichen Interesse oder einer Notwendigkeit physisch anwesend zu sein, was die digitale Bereitstellung zur von mir bevorzugten und gesetzeskonformen Methode macht. Ein Gutachten, das sich mit dem Zustand eines Baumes befasst, enthält in der Regel objektive, sachbezogene Informationen über die physische Beschaffenheit und gesundheitliche Situation des Baumes und keine personenbezogenen Daten oder andere als nicht öffentlich darstellbare Informationen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass solche Dokumente (datenschutz-)rechtlichen Einschränkungen unterliegen, die einer digitalen Aushändigung tatsächlich im Wege stünde. Sollten Sie dies anders sehen, so bitte ich um eine entsprechende schriftliche Begründung. Bezüglich etwaiger Gebühren möchte ich unter Verweis auf § 6 Abs. 2 NUIG klarstellen, dass für die Erteilung einfacher Auskünfte, insbesondere für das digitale Bereitstellen eines bereits vorliegenden und mit Steuergeldern finanzierten Gutachtens, nach gesetzlicher Vorgabe keine Kosten erhoben werden dürfen. Diese Regelung spiegelt das gesetzgeberische Ziel wider, den Zugang zu Umweltinformationen zu fördern und keine finanziellen Barrieren aufzubauen, die diesem Anspruch entgegenstehen könnten. Sollten Sie dennoch beabsichtigen, Kosten für die Bereitstellung der angeforderten Informationen zu veranschlagen, ersuche ich gemäß dem Prinzip der Transparenz und der gesetzlichen Regelung um eine vorherige detaillierte Aufstellung dieser Kosten. In der Lokalpresse auf ein Gutachten zu verweisen, welches Sie anschließend nicht umgehend frei und transparent zur Verfügung stellen ist mindestens schlechter Kommunikationsstil. Dazu passt allerdings, dass die Antwort Ihrerseits auf meine initiale Anfrage die gesetzliche Frist überschritten hat. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VIG sollte der Zugang zu den angefragten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch EINEN MONAT nach Anfragenstellung erfolgen. Ihre Reaktion kam jedoch 10 Tage nach Ablauf dieser Frist an. Bei einer derart einfachen Anfrage ist dies inakzeptabel. Ich fordere Sie daher hiermit nochmals freundlich auf, die gewünschten Informationen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und mich alsbald über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Ihre Anfrage (Buche in Brual) Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.…
image001.png
21,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wir hatten mehrfach Rücksprache mit dem Gutachter gehalten, was etwas Zeit in Anspruch genommen hatte. Wir hatten ihn gebeten, dass wir Ihnen das Gutachten digital zur Verfügung stellen dürfen. Auf Nachfrage wurde dies zwei Mal ausdrücklich verneint - mit der Begründung auf das Urheberrecht. Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen weiterhin an, dass Sie zu uns ins Amt kommen können, um Einsicht (ohne Fotoaufnahmen) ins Gutachten nehmen zu können. Sollten Sie von diesem Angebot keinen Gebrauch machen wollen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen,