Fahradschutzstreifen Neunkircher Straße (L 285) in Spiesen-Elversberg
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Neunkircher Straße (L 285) ist im Gemeindegebiet Spiesen-Elversberg zwischen der "Heinitzstraße" und der Einmündung "Im Großenbruch" mit Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340) in § 42 Abs.6 Nr. 1g StVO markiert.
Die StVO führt dazu aus:
"Dort wo Schutzstreifen direkt am rechten Rand der Straße eingerichtet werden, muss gleichzeitig durch Zeichen 283 der ruhende Verkehr ausgeschlossen werden."
Da es sich bei der Neunkircher Straße um eine Landstraße 2. Ordnung handelt, die in der Zuständigkeit des Landkreises Neunkirchen liegt, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde der ruhende Verkehr nicht wie in der StVO gefordert durch Zeichen 283 ausgeschlossen?
2. Wann wird der ruhende Verkehr wie in der StVO gefordert durch Zeichen 283 ausgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum4. Juni 2020
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7. Juli 2020
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Fahradschutzstreifen Neunkircher Straße (L 285) in Spiesen-Elversberg [#188027]
- Datum
- 4. Juni 2020 18:45
- An
- Landkreis Neunkirchen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Neunkirchen
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 05.06.2020
- Datum
- 9. Juni 2020 09:23
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landkreis Neunkirchen
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 04.06.2020
- Datum
- 17. Juni 2020 07:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ihr Schreiben vom 17.06.2020 [#188027]
- Datum
- 18. Juni 2020 20:01
- An
- Landkreis Neunkirchen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 17.06.2020 [#188027]
- Datum
- 8. Juli 2020 13:40
- An
- Landkreis Neunkirchen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 17.06.2020 [#188027]
- Datum
- 8. Juli 2020 13:45
- An
- Landkreis Neunkirchen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 17.06.2020 [#188027]
- Datum
- 26. Juli 2020 21:23
- An
- Landkreis Neunkirchen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Fahradschutzstreifen Neunkircher Straße (L 285) in Spiesen-Elversberg“ [#188027] [#188027]
- Datum
- 31. Juli 2020 19:49
- An
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 4. August 2020 08:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landkreis Neunkirchen
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 04.06.2020
- Datum
- 4. August 2020 13:37
- Status
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