Sehr [geschwärzt],
danke für Ihre Anfrage vom 2. September 2022 zur Sanierungsmaßnahme an der L268 in Königswinter-Sand, welche wir hiermit beantworten.
Bei der Maßnahme handelte es sich nur um eine Sanierung der Fahrbahndeckschicht (4 cm Asphalt), nicht um eine Erneuerung der Fahrbahn. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 160. 000 Euro.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen muss sich bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen (auch Geh- und Radwege an Landesstraßen) an die jeweiligen Finanzierungsprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen halten. Geh- und Radwege an Landesstraßen werden mit dem Programm "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14)" des Landes Nordrhein-Westfalen (UA II r) finanziert und durch die Unterkommission (UK) Rhein-Berg der Bezirksregierung Köln in eine Prioritätenliste geordnet.
Der betreffende Abschnitt der L268 Königswinter/Sandscheid bis Bennerscheid ist auf Rang 78 mit einer Priorität von 2,605 gelistet. Der Prioritätenwert ergibt sich aus einem landesweit einheitlichen Bewertungsverfahren.
Der Gesamtprioritätenwert führt zu einer Platzierung des Projektes im oben genannten Programm, die dem Regionalrat zur Kenntnis und zum Beschluss vorgelegt wird. Im Regelfall kann die UK Rhein-Berg (zuständig für Köln, Leverkusen, Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Sieg (rrh.) aus den Mitteln des Landeshaushaltes Ziffer UA II r eine Maßnahme pro Jahr finanzieren.
Neben der Priorisierung im UAIIr Programm müssen für den Neubau eines Radwegs auch baurechtliche Themen abgestimmt werden. So müssen u.a. in Teilen entsprechende Grundstücke durch den Landesbetrieb erworben werden und auch naturschutzrechtliche Fragestellungen mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt werden.
Daher ist die Realisierung eines Radweges bei einer reinen Sanierungsmaßnahme derzeit nicht möglich.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kontakt-Team
Landesbetrieb Straßenbau.NRW.
Regionalniederlassung Rhein-Berg
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