Fahrdienst des Deutschen Bundestages

Wie wird der Service durch den Fahrdienst des Deutschen Bundestages bei den Abgeordneten steuerlich berücksichtigt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Michael Dümchen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird der Serv…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
Michael Dümchen
Betreff
Fahrdienst des Deutschen Bundestages [#252112]
Datum
25. Juni 2022 19:22
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird der Service durch den Fahrdienst des Deutschen Bundestages bei den Abgeordneten steuerlich berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Dümchen Anfragenr: 252112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252112/ Postanschrift Michael Dümchen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Dümchen
Michael Dümchen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrdienst des Deutschen Bundestages“ vom 25.0…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
Michael Dümchen
Betreff
AW: Fahrdienst des Deutschen Bundestages [#252112]
Datum
30. Juli 2022 17:57
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrdienst des Deutschen Bundestages“ vom 25.06.2022 (#252112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Dümchen
Bundeszentralamt für Steuern
Sehr geehrter Herr Dümchen, das Antwortschreiben wurde am 22. Juli 2022 auf den Postweg gegeben. Ihre Nachricht v…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Fahrdienst des Deutschen Bundestages [#252112]
Datum
1. August 2022 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dümchen, das Antwortschreiben wurde am 22. Juli 2022 auf den Postweg gegeben. Ihre Nachricht vom 30. Juli 2022 nehmen wir zum Anlass eines erneuten Versands. Mit freundlichem Gruß
Bundeszentralamt für Steuern
Sehr geehrter Herr Dümchen, bezüglich Ihrer Anfrage vom 25. Juni 2022 habe ich Ihnen mein Antwortschreiben am 22.…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
WG: [EXTERN]AW: Fahrdienst des Deutschen Bundestages [#252112]
Datum
15. August 2022 14:41
Status
Sehr geehrter Herr Dümchen, bezüglich Ihrer Anfrage vom 25. Juni 2022 habe ich Ihnen mein Antwortschreiben am 22. Juli 2022 und erneut am 2. August 2022 an die uns von Ihnen mitgeteilte postalische Anschrift gesendet. Uns erreichten die Postrückläufer aufgrund Unzustellbarkeit am 8. August 2022 und am 10. August 2022. Ich bitte Sie mir eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen, an welcher Sie mein Schreiben rechtssicher entgegennehmen können. Vorab kann ich Sie darüber informieren, dass ich Ihre Anfrage aufgrund mangelnder Zuständigkeit ablehnend beschieden habe. Informationen kann Ihnen vermutlich die Verwaltung des Bundestages zu Ihrem Anliegen geben. Mit freundlichem Gruß

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Michael Dümchen
Sehr [geschwärzt], als alternative Zustelladresse können Sie meine Privatanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] verw…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
Michael Dümchen
Betreff
AW: WG: [EXTERN]AW: Fahrdienst des Deutschen Bundestages [#252112]
Datum
15. August 2022 18:05
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], als alternative Zustelladresse können Sie meine Privatanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] verwenden. Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen Michael Dümchen Anfragenr: 252112 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]