Fähre über den Peenestrom in MV von Kamp nach Karnin/Insel Usedom

Seit Mai 2019 ist der Fährbetrieb über den Peenestrom von Kamp nach Karnin/Insel Usedom eingestellt.
Dies ist ein schwerer Einschnitt in die
Verkehrsinfrastruktur unserer Region.
Was ist der Grund für die Einstellung des Fährbetriebes und was können Sie zu dessen Wiederinbetriebnahme beitragen ?
Ich bin Stadtvertreter der Stadt Usedom (Karnin ist ein Ortdteil unserer Stadt) und Kreistagsmitglied im Kreistag
von Vorpommern- Greifswald und hier Mitglied des Infrastrukturausschusses.
Am 22.8. ist unsere nächste Sitzung, die sich mit der Frage der Wiederherstellung des Fährbetriebes befassen wird.
Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe Antwort.
Vielen Dank!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Günther Dr. Jikeli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Mai 20…
An Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt Details
Von
Günther Dr. Jikeli
Betreff
Fähre über den Peenestrom in MV von Kamp nach Karnin/Insel Usedom [#162773]
Datum
5. August 2019 11:49
An
Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Mai 2019 ist der Fährbetrieb über den Peenestrom von Kamp nach Karnin/Insel Usedom eingestellt. Dies ist ein schwerer Einschnitt in die Verkehrsinfrastruktur unserer Region. Was ist der Grund für die Einstellung des Fährbetriebes und was können Sie zu dessen Wiederinbetriebnahme beitragen ? Ich bin Stadtvertreter der Stadt Usedom (Karnin ist ein Ortdteil unserer Stadt) und Kreistagsmitglied im Kreistag von Vorpommern- Greifswald und hier Mitglied des Infrastrukturausschusses. Am 22.8. ist unsere nächste Sitzung, die sich mit der Frage der Wiederherstellung des Fährbetriebes befassen wird. Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe Antwort. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günther Dr. Jikeli <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Günther Dr. Jikeli

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Von
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. August 2019 12:07
Status

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