Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonstrationen
Anfrage an:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen des BMDV betreffend der Nutzung von Führerscheinen der Klasse T oder L bei Demonstrationen zum Fahren von LoF-Zugmachinen (solange diese zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden).
Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob
es zulässig ist mit der Führerscheinklasse T oder L entsprechende LoF-Zugmaschinen bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht des BMDV zu fahren.
Antwort verspätet
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Datum7. Januar 2024
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10. Februar 2024
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