Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonstrationen

Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen des BMDV betreffend der Nutzung von Führerscheinen der Klasse T oder L bei Demonstrationen zum Fahren von LoF-Zugmachinen (solange diese zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden).

Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob
es zulässig ist mit der Führerscheinklasse T oder L entsprechende LoF-Zugmaschinen bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht des BMDV zu fahren.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, Einschätzungen bzw. Gr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonstrationen [#296527]
Datum
7. Januar 2024 18:58
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen des BMDV betreffend der Nutzung von Führerscheinen der Klasse T oder L bei Demonstrationen zum Fahren von LoF-Zugmachinen (solange diese zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden). Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob es zulässig ist mit der Führerscheinklasse T oder L entsprechende LoF-Zugmaschinen bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht des BMDV zu fahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296527/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonst…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonstrationen [#296527]
Datum
12. Februar 2024 14:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahren von LoF-Zugmaschinen mit Fahrerlaubnis T oder L bei Demonstrationen“ vom 07.01.2024 (#296527) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>