Fahrerlaubnis-Verordnung, hier Einführung von Ablauffristen der Gültigkeit für unbefristet ausgegebener Führerscheine
Aus der Presse war zu entnehmen, daß für die bisher unbefristet zur erteilten Fahrerlaubnis ausgegebenen Füherscheine nach dem altem Modell, nun neu, Ablaufdaten für die Gültigkeit eingeführt werden.
Zum Verständnis: diese Führerscheine wurden ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer - unbefristet- zur ebenfalls unbefristet erteilten Fahrerlaubnis ausgegeben.
Der Inhaber kann also auf den Fortbestand der Gültigkeit vertrauen ( analog einmal erteilten ABE bei Fahrzeugen).
Meine Frage ist nun, wie wird der jeweilige Führerscheininhaber über das Ungültigwerden seines Dokumentes informiert.
Hiermit meine ich nicht irgenwelche Veröffentlichungen in der Presse, sondern eine amtliche Benachrichtigung, bzw. Aufforderung zum Umtausch unter Fristsetzung.
Ich möchte als vergleichbaren Vorgang den VW Rückruf des KBA anführen.
Auch hier wurde in der Presse kommuniziert und Briefe durch VW versendet.
Einzig rechtlich relevant waren jedoch, die durch das KBA und später die Zulassungsstellen versandten Schreiben mit der Aufforderung zum Rückruf unter Fristsetzung.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort
Mit den besten Grüssen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. März 2019
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27. April 2019
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