Fahrerlaubnis-Verordnung, hier Einführung von Ablauffristen der Gültigkeit für unbefristete erteilte Fahrerlaubnis
Aus der Presse war zu entnehmen, daß für die bisher unbefristet ausgegebenen Füherscheine nach dem alten Modell, neu Ablaufdaten für die Gültigkeit eingeführt werden.
Zum Verständnis: diese Führerscheine wurden ohne Angabe eine Gültigkeitsdauer - unbefristet- ausgegeben.
Der Inhaber kann also auf den Fortbestand der Gültigkeit vertrauen ( analog einmal erteilten ABE bei Fahrzeugen).
Meine Frage ist nun, wie wird der jeweilige Führerscheininhaber über das Ungültigwerden seines Dokumentes informiert.
Hiermit meine ich nicht irgenwelche Veröffentlichungen in der Presse, sondern eine amtliche Benachrichtigung, bzw. Aufforderung unter Fristsetzung.
Ich möchte als vergleichbaren Vorgang den VW Rückruf des KBA anführen.
Auch hier wurde in der Presse kommuniziert und Briefw durch VW versendet.
Einzig rechtlich relevant waren jedoch, die durch das KBA und später die Zulassungsstellen versandten Schreiben.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort
Mit den besten Grüssen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. Februar 2019
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27. März 2019
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