Fahrerlaubnis-Verordnung, hier Einführung von Ablauffristen der Gültigkeit für unbefristete erteilte Fahrerlaubnis

Aus der Presse war zu entnehmen, daß für die bisher unbefristet ausgegebenen Füherscheine nach dem alten Modell, neu Ablaufdaten für die Gültigkeit eingeführt werden.
Zum Verständnis: diese Führerscheine wurden ohne Angabe eine Gültigkeitsdauer - unbefristet- ausgegeben.
Der Inhaber kann also auf den Fortbestand der Gültigkeit vertrauen ( analog einmal erteilten ABE bei Fahrzeugen).
Meine Frage ist nun, wie wird der jeweilige Führerscheininhaber über das Ungültigwerden seines Dokumentes informiert.
Hiermit meine ich nicht irgenwelche Veröffentlichungen in der Presse, sondern eine amtliche Benachrichtigung, bzw. Aufforderung unter Fristsetzung.
Ich möchte als vergleichbaren Vorgang den VW Rückruf des KBA anführen.
Auch hier wurde in der Presse kommuniziert und Briefw durch VW versendet.
Einzig rechtlich relevant waren jedoch, die durch das KBA und später die Zulassungsstellen versandten Schreiben.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort
Mit den besten Grüssen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der Presse w…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrerlaubnis-Verordnung, hier Einführung von Ablauffristen der Gültigkeit für unbefristete erteilte Fahrerlaubnis [#59116]
Datum
23. Februar 2019 22:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der Presse war zu entnehmen, daß für die bisher unbefristet ausgegebenen Füherscheine nach dem alten Modell, neu Ablaufdaten für die Gültigkeit eingeführt werden. Zum Verständnis: diese Führerscheine wurden ohne Angabe eine Gültigkeitsdauer - unbefristet- ausgegeben. Der Inhaber kann also auf den Fortbestand der Gültigkeit vertrauen ( analog einmal erteilten ABE bei Fahrzeugen). Meine Frage ist nun, wie wird der jeweilige Führerscheininhaber über das Ungültigwerden seines Dokumentes informiert. Hiermit meine ich nicht irgenwelche Veröffentlichungen in der Presse, sondern eine amtliche Benachrichtigung, bzw. Aufforderung unter Fristsetzung. Ich möchte als vergleichbaren Vorgang den VW Rückruf des KBA anführen. Auch hier wurde in der Presse kommuniziert und Briefw durch VW versendet. Einzig rechtlich relevant waren jedoch, die durch das KBA und später die Zulassungsstellen versandten Schreiben. Gerne erwarte ich Ihre Antwort Mit den besten Grüssen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fahrerlaubnisverordnung, hie Einführung von Ablauffristen für unbefristet erteiltete Fahrerlaubnis Bezug: Ihr Schr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Fahrerlaubnisverordnung, hie Einführung von Ablauffristen für unbefristet erteiltete Fahrerlaubnis
Datum
20. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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185,1 KB
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Bezug: Ihr Schreiben vom 23.02.2019 Aktenzeichen: L 24-MB 10350 Datum: Berlin 20.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Da es sich um eine Frage der Umsetzung des Rechts handelt, muss ich Sie an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. die für Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde verweisen.. die oberste Landesbehörde wäre in Ihrem Fall das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg Dorotheenstrasse 8, 70173 Stuttgart. Hier ist nicht bekannt, ob die Versendung derartiger Schreiben geplant ist. eine rechtliche Verpflichtung besteht jedenfalls nicht. MfG Im Auftrag