Fahrgastrechte bei Quer-durchs-Land-Ticket und bei 49-EUR-Ticket

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Welche Fahrgastrechte gelten bei
1. Quer-durchs-Land-Ticket, und
2. bei 49-EUR-Ticket
im Falle der DB-Streckensperrung? Falls kein Zug kommt?

Hinweis: die Deutsche Bahn verkauft zwar Quer-durchs-Land-Tickets. Die Information zu Fahrgastrechten speziell auf diese Tickets werden aber nicht präsentiert.

Einzige Information:
"[...] mit dem Quer-durchs-Land-Ticket [...] werden Reisen bereits stark vergünstigt"
https://www.bahn.de/angebot/regio/quer-durchs-land-ticket

1. Ich brauche die Auflistung der kompletten Fahrgastrechte speziell aus dem Quer-durchs-Land-Ticket.

2. Ich brauche die Auflistung der kompletten Fahrgastrechte speziell aus dem 49-EUR-Ticket.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Fahrgastrechte gelten bei 1. …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrgastrechte bei Quer-durchs-Land-Ticket und bei 49-EUR-Ticket [#274123]
Datum
26. März 2023 22:14
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Fahrgastrechte gelten bei 1. Quer-durchs-Land-Ticket, und 2. bei 49-EUR-Ticket im Falle der DB-Streckensperrung? Falls kein Zug kommt? Hinweis: die Deutsche Bahn verkauft zwar Quer-durchs-Land-Tickets. Die Information zu Fahrgastrechten speziell auf diese Tickets werden aber nicht präsentiert. Einzige Information: "[...] mit dem Quer-durchs-Land-Ticket [...] werden Reisen bereits stark vergünstigt" https://www.bahn.de/angebot/regio/quer-durchs-land-ticket 1. Ich brauche die Auflistung der kompletten Fahrgastrechte speziell aus dem Quer-durchs-Land-Ticket. 2. Ich brauche die Auflistung der kompletten Fahrgastrechte speziell aus dem 49-EUR-Ticket.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274123/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.03.2023. Sie fragen, welche Fahrgas…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Fahrgastrechte bei Quer-durchs-Land-Ticket und bei 49-EUR-Ticket [#274123]
Datum
31. März 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.03.2023. Sie fragen, welche Fahrgastrechte bei dem Quer-durchs-Land-Ticket und dem 49-EUR-Ticket im Falle der DB-Streckensperrung/falls kein Zug kommt gelten und bitten um Auflistung der kompletten Fahrgastrechte speziell aus dem Quer-durchs-Land-Ticket und speziell aus dem 49-EUR-Ticket. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dem Eisenbahn-Bundesamt derartige Auflistungen nicht vorliegen. Bei beiden Tickets handelt es sich um Nahverkehrstickets. Für die Genehmigung und Überwachung der Tarife im Schienenpersonennahverkehr sind die Länder zuständig sind. Zu dem von Ihnen angesprochenen 49-EUR-Ticket liegen nach hiesigem Kenntnisstand überdies noch keine abschließenden rechtlichen Grundlagen vor. Zu dem Quer-durchs-Land-Ticket kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass dieses Teil des Deutschlandtarifs ist. Die einschlägigen Tarifbedingungen finden Sie hier https://deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen/ . In Teil D "Tarifbedingungen für Tageskartenangebote des Deutschlandtarifs" (https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2022/11/20221115_D_6_TB-DT-Aktionsang_Tageskarten_v03.pdf) ist auch das Quer-durchs-Land-Ticket geregelt. Genehmigungsbehörde für den Deutschlandtarif ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Mit freundlichen Grüßen