Fahrkarten

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

* Absolute Fahrkartenverkaeufe nach Standort (heisst: nach U-Bahn-Station oder Automat) nach Typ und zeitlich so hochaufgeloest wie moeglich (heisst: vorzugsweise Rohdaten)

* Falls jemals soetwas erhoben wurde: Analyse nach Klientel, dass 9-Uhr-Tageskarten und Einzelkarten erwirbt. Speziell: Zu welchem Anteil es sich um Touristen handelt und zu welchem um Bewohner der Metropolregion (evtl. Aufgeschluesselt nach Alter).

Es waere richtig cool, wenn ich die Daten noch vor dem 14.08 erhalten koennte. In jedem Fall danke ich fuer ihre Muehe.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Hans Acker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
Hans Acker
Betreff
Fahrkarten [#163042]
Datum
7. August 2019 14:14
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: * Absolute Fahrkartenverkaeufe nach Standort (heisst: nach U-Bahn-Station oder Automat) nach Typ und zeitlich so hochaufgeloest wie moeglich (heisst: vorzugsweise Rohdaten) * Falls jemals soetwas erhoben wurde: Analyse nach Klientel, dass 9-Uhr-Tageskarten und Einzelkarten erwirbt. Speziell: Zu welchem Anteil es sich um Touristen handelt und zu welchem um Bewohner der Metropolregion (evtl. Aufgeschluesselt nach Alter). Es waere richtig cool, wenn ich die Daten noch vor dem 14.08 erhalten koennte. In jedem Fall danke ich fuer ihre Muehe. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Hans Acker <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrter Herr Acker, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.08.2019. In diesem Zusammenhang möchten wir …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: Fahrkarten [#163042]
Datum
27. August 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Automaten_2018_PT-PGrneutral.xlsx
59,9 KB
Sehr geehrter Herr Acker, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.08.2019. In diesem Zusammenhang möchten wir die Rahmenbedingungen, unter denen Zugang zu Informationen auf der gesetzlichen Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu erlangen ist, näher erläutern. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des Privatrechts nur auskunftspflichtig, "soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen." Dabei bedeutet "soweit" nicht, ob die Unternehmen generell auch derartige Aufgaben erfüllen. "Soweit" ist vielmehr in dem Sinne einer Prüfung anhand der konkret angefragten Informationsgegenstände zu verstehen. Hinsichtlich des Zugangs zu Informationen ist zunächst also eine Bewertung des jeweiligen Antrags dahingehend vorzunehmen, ob die angefragte Information unmittelbar mit der Erfüllung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge oder einer öffentlichen Dienstleistung im Zusammenhang steht. Nach unserer Bewertung ist dies hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen zu absoluten Fahrkartenverkäufen aus Automaten an U-Bahn-Stationen bereits nicht der Fall. Es handelt sich dabei um einen allein unternehmensinternen Vorgang. Die von Ihnen begehrten Informationen können auch nur im Wege einer auf den Einzelfall bezogenen Auswertung und Zusammenstellung gewonnen werden. "Zusammenstellung" in diesen Kontext bedeutet, dass Daten aus unterschiedlichen Systemen zusammengetragen, parametrisiert und validiert werden müssen. Die Erstellung von Informationen ist aber etwas anderes als der im HmbTG geregelte Zugang zu "vorhandenen Informationen". Hinzu kommt, dass eine Zusammenstellung der Fahrkartenverkäufe nach Fahrausweis-Typen einen internen Bearbeitungsaufwand auslöst, der nach Maßgabe des Hamburgischen Gebührengesetzes vom Antragsteller zu erstatten ist. Wir könnten Ihnen ? unter Hintanstellung aller rechtlichen Erwägungen und ausdrücklich ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - in diesem Einzelfall eine Zusammenstellung der Fahrkartenverkäufe nach Fahrausweis-Typen bezogen auf das Kalenderjahr 2018 zur Verfügung stellen, wobei die Grundstruktur dieser Übermittlung sich nach dem beigefügten Muster darstellt. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass Sie uns für die Zwecke der Abgeltung des hier festgestellten Aufwands für die Informationübermittlung nach Maßgabe des Hamburgischen Gebührengesetzes eine ladungsfähige Anschrift zu Ihren Personalien benennen. Die Gebühr für die Zusammenstellung wird voraussichtlich auf Euro 60 festgesetzt werden. Soweit Sie also Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, teilen Sie uns dieses bitte unter Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift mit. Hinsichtlich Ihrer weiteren Frage nach einer Klientel-Analyse teilen wir Ihnen insoweit ohne Kostenfolge mit, dass derartige Erhebungen nicht vorliegen. Der Verkauf von Fahrkarten an Fahrausweisautomaten erfolgt anonym. Mit freundlichen Grüßen