Fahrplandaten

Anfrage an: DB Regio AG

Maschinenlesbare Fahrplandaten im GTFS-Format.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Maschinenlesbare…
An DB Regio AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrplandaten [#131899]
Datum
18. April 2019 02:35
An
DB Regio AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Maschinenlesbare Fahrplandaten im GTFS-Format.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DB Regio AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, DB Regio hat uns gebeten in Ihren Namen zu antworten. …
Von
DB Regio AG
Betreff
Antwort zu Anfrage Fahrplandaten [#131899]
Datum
20. Mai 2019 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, DB Regio hat uns gebeten in Ihren Namen zu antworten. Fahrplaninformationen der DB Regio finden sie in vollem Umfang(!) bereits heute auf verschiedenen Auskunftsplattformen, u.a. bei bahn.de, dem DB Navigator, dem DB Streckenagent, regional auf den Webseiten oder mobilen Anwendungen von Verkehrsverbünden (z.B. auf www.vvo-online.de<http://www.vvo-online.de>) oder auf Informationsplattformen der Länder. Suchen Sie nach spezifischen Informationen empfehlen wir das Elektronische Kursbuch, einsehbar unter http://kursbuch.bahn.de/hafas/kbview.exe, hier können Sie Informationen nach verschiedenen Kriterien filtern und ihre Anzeige auch selbst bestimmen. Sie können dort: * nach Bahnhöfen suchen * eine Suche nach Liniennummern vornehmen * eine Suche nach Kursbuchstrecken durchführen * nach Zugnummern suchen Des Weiteren finden Sie dort interaktive Streckenkarten und auch vorgefertigte Tabellenübersichten aller Bahnstrecken in Deutschland, inkl. Schifffahrtstabellen, Berg-, Museums- und Nostalgiebahnen. Die von Ihnen gewünschten maschinenlesbaren Fahrplandaten liefern daher nach unser Einschätzung keine Erkenntnisse, die über die bereits öffentlich zur Verfügung gestellten Informationen hinausgehen. Zudem ist nach dem IFG DB Regio keine informationspflichtige Stelle (§ 1 IFG). Auch ein Anspruch nach dem UIG gegen die DB Regio besteht nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich für die DB Netz AG entschieden, dass sie eine private informationspflichtige Stelle i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG ist, soweit sie mit der Planung und dem Bau von Schienenwegen befasst ist (BVerwG, Urt. v. 23.2.2017, 7 C 31/15). Zudem handelt es sich bei den Fahrplandaten auch bei weiter Auslegung nicht um Umweltinformationen (§ 2 Abs. 3 UIG). Das VIG ist für die hier abgefragten Informationen ebenfalls nicht einschlägig. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) begründet lediglich einen Anspruch von Verbrauchern auf Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches und Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 VIG). Sofern dieses Schreiben auf der Webseite https://fragdenstaat.de oder anderer Seiten veröffentlicht wird bitte ich um Streichung/Schwärzung meiner personenbezogenen Daten in der von mir gesendeten E-Mail, meines Namens und die Kontaktdaten inkl. Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Als 100% im Besitz des Bundes ist auch die Deutsche Bahn und auch alle ihre Töchter …
An DB Regio AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage Fahrplandaten [#131899]
Datum
20. Mai 2019 22:12
An
DB Regio AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Als 100% im Besitz des Bundes ist auch die Deutsche Bahn und auch alle ihre Töchter nach Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtig. Das haben Sie am Beispiel DB-Netz ja schon selber geschrieben. (Siehe hierzu auch „Informationspflichtige Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz“ des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags: WD 7 - 3000 – 255/18) Sie behaupten, dass es sich bei Fahrplandaten nicht um Umweltinformationen handelt. Dass geplante Fahrten von (Schienen)-Fahrzeugen Tätigkeiten sind, welche Einfluss auf die Umwelt nach UIG §2 Abs. 3 Nr. 2 (wie z.B. Energie, Lärm oder Emissionen) haben, sollte doch aber unbestritten sein. In diesem Sinne bitte ich noch einmal um das Zusenden der Fahrplandaten in einem maschinenlesbaren Format, wenn vorliegend bitte im GTFS-Format. Zudem wüsste ich gern warum DB-Vertrieb und DB-Regio versucht sich mit allen Mitteln gegen die Veröffentlichung der maschinenlesbaren Daten zu wehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrplandaten“ vom 18.04.2019 (#131899) wurde vo…
An DB Regio AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage Fahrplandaten [#131899]
Datum
10. Juli 2019 20:28
An
DB Regio AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrplandaten“ vom 18.04.2019 (#131899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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DB Regio AG
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir sehen weiterhin keine Verpflichtung Fahrplaninformationen in dem von Ihnen gewün…
Von
DB Regio AG
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage Fahrplandaten [#131899]
Datum
19. August 2019 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir sehen weiterhin keine Verpflichtung Fahrplaninformationen in dem von Ihnen gewünschten Format oder Umfang zur Verfügung zu stellen. Die heute in allen digitalen oder gedruckten Medien bereit gestellten Fahrplaninformationen liefern ein umfassendes Bild über das Zuggeschehen im Fern- und Nahverkehr, die Veröffentlichung von Informationen in der von Ihnen gewünschten Form stellt hier keinen Mehrwert dar. Einen Anspruch auf Herausgabe von bereits öffentlich zugänglichen Informationen sehen wir nicht. Darüber hinaus besteht u.E. kein Anspruch nach dem UIG, da kein Zugang zu Umweltinformationen begehrt wird. § 2 Abs. 3 UIG lautet: „Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1.den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2.Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3.Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.“ Auch bei weiter Auslegung des Begriffs der Umweltinformationen hat Ihre Frage nach unserem Dafürhalten keinerlei Umweltrelevanz. Fahrplaninformation in der von Ihnen gewünschten Form informieren lediglich über die Abfahrt und Ankunft eines Zuges an den genutzten Bahnhöfen und Haltestellen im Soll(!)-Fahrplan. Diese Information liegt, wie bereits ausgeführt, in den genannten digitalen oder gedruckten Fahrplanmedien vor. Darüber hinaus enthält der Fahrplan gerade keine Informationen in Bezug auf etwaige Umweltauswirkungen. Informationen zum Güterverkehr enthalten die Fahrplandaten nicht. Aus diesem Grund betrachten wir Ihre Anfrage als ausreichend beantwortet, im übrigen verweisen wir auf unser Schreiben vom 20. Mai 2019. Mit freundlichen Grüßen