Fahrrad-Schutzstreifen

Vor der offiziellen Einführung des Fahrrad-Schutzstreifens sind sicherlich ausführlich und lange Daten erfasst worden, um zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen dieser den Fahrradfahrern mehr Schutz bieten kann.

Ich möchte wissen, ob auch untersucht wurde, ob der zusätzliche Schutz der Fahrradfahrer auch greift, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend Kenntnisse über die Schutzstreifen-Regelungen haben, also den Sinn und Zweck der Schutzstreifen nicht verstanden wurde und ob der Schutzstreifen in diesem Fall sogar eine zusätzliche Gefahr für den Fahrradfahrer darstellen kann.

Bitte lassen Sie mir entsprechende Unterlagen zukommen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Max Bürger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor der offiziellen Einführung des Fa…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Max Bürger
Betreff
Fahrrad-Schutzstreifen [#294401]
Datum
7. Dezember 2023 20:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor der offiziellen Einführung des Fahrrad-Schutzstreifens sind sicherlich ausführlich und lange Daten erfasst worden, um zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen dieser den Fahrradfahrern mehr Schutz bieten kann. Ich möchte wissen, ob auch untersucht wurde, ob der zusätzliche Schutz der Fahrradfahrer auch greift, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend Kenntnisse über die Schutzstreifen-Regelungen haben, also den Sinn und Zweck der Schutzstreifen nicht verstanden wurde und ob der Schutzstreifen in diesem Fall sogar eine zusätzliche Gefahr für den Fahrradfahrer darstellen kann. Bitte lassen Sie mir entsprechende Unterlagen zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Bürger Anfragenr: 294401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294401/
Mit freundlichen Grüßen Max Bürger
Max Bürger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrrad-Schutzstreifen“ vom 07.12.2023 (#294401) wurde von Ihnen n…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Max Bürger
Betreff
AW: Fahrrad-Schutzstreifen [#294401]
Datum
14. Januar 2024 11:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrrad-Schutzstreifen“ vom 07.12.2023 (#294401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Bürger

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1971IFG - Ihr Antrag vom 07.12.2023 Sehr geehrter Herr Bürger, anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1971IFG - Ihr Antrag vom 07.12.2023
Datum
15. Februar 2024 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Bürger, anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 07.12.2023 ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen