Fahrradabstellplätze

Die Liste der von Bürgen vorgeschlagenen Orte für neue Fahrradabstellplätze die in der Abteilung des Radfahrbeauftragten gepflegt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    240,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradabstellplätze [#217458]
Datum
5. April 2021 15:21
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der von Bürgen vorgeschlagenen Orte für neue Fahrradabstellplätze die in der Abteilung des Radfahrbeauftragten gepflegt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 05.04.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 05.04.2021
Datum
8. April 2021 07:09
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 05.04.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 05.04.2021 wurde mir vom Bü…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage
Datum
5. Mai 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 05.04.2021 wurde mir vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit übersandt. Zu Ihrer Anforderung einer Liste der von Bürgen vorgeschlagenen Orte für neue Fahrradabstellplätze kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Radfahrbeauftragten des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund führen ein Kataster/eine Datenbank für Fahrradabstellanlagen. Dieses beinhaltet: - eine komplette Bestandsaufnahme der vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten für die verdichteten Innenstadtbereiche (ungefähr in den Grenzen B1 im Süden, Klönnestraße im Osten, Eberstraße im Norden und Sunderweg und Kuithanstraße im Westen) - Straßenzüge mit hoher Nachfrage an Fahrradabstellmöglichkeiten für den oben genannten Bereich - Planung von neuen Standorten für den oben genannten Bereich nach dem Grundprinzip: mindestens an jeder Kreuzung, wenn dazwischen die Abstände größer als 100 m sind, wird auch innerhalb der Straßenzüge ein Standort definiert, sodass bestenfalls in maximal 50 m Fußweg ein Fahrradbügel zur Verfügung steht - Wunschstandorte aus Politik und Bürgerschaft, wenn sie nicht schon über die zuvor genannte Planung abgedeckt sind Für einen großen Teil der zuvor genannten Fläche im Stadtgebiet wurde auch schon eine Planung zur Ausführung erstellt. Diese Planung wird zur Zeit schon teilweise im Zuge des Projektes Immissionsfreie Innenstadt als auch über bestehende Rahmenverträge, die sich aus den Mitteln der Bezirksvertretungen ergeben, umgesetzt. Allerdings ist die Anzahl der bisher geplanten Standorte (1.500 Standorte mit insgesamt über 7.000 Bügeln, also über 14.000 Stellplätzen) leider nicht zeitnah zu realisieren. In 2021 werden voraussichtlich rund 200 Standorte mit ca. 1.000 Bügeln, also ca. 2.000 Stellplätzen fertig gestellt. Dies soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Da Bürgerwünsche zumeist direkt in die Planung eingeflossen sind (ohne sie dort noch als solche zu kennzeichnen) und auch bereits umgesetzt werden, ist es hier leider nicht möglich, eine Liste aller Bürgerwunschstandorte zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Schade, dass die wünsche der Bürger nic…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage [#217458]
Datum
5. Mai 2021 14:49
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Schade, dass die wünsche der Bürger nicht einzeln gekennzeichnet sind. Bitte senden sie mir die beschriebene Datenbank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in die Übersendung der Datenbank ist nach § …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage [#217458]
Datum
6. Mai 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in die Übersendung der Datenbank ist nach § 7 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) nicht möglich, da darin laufende aber noch nicht beschlossene Planungen enthalten sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Der Paragraph 7 des IFGs beinhaltet mehrere Begründu…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage [#217458]
Datum
6. Mai 2021 11:53
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Der Paragraph 7 des IFGs beinhaltet mehrere Begründungen. Bitte spezifizieren sie ihre Ablehnung. Ich finde keine die auf diese Situation zutrifft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in die Spezifizierung meiner Ablehnung vom 0…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage [#217458]
Datum
20. Mai 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in die Spezifizierung meiner Ablehnung vom 06.05.2021 zur Datenbankübersendung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte hier um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradabstellplätze“ vom 05.04.2021 (#217458) …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradabstellplätze - IFG-Anfrage [#217458]
Datum
21. Juni 2021 17:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradabstellplätze“ vom 05.04.2021 (#217458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Kommunalverwaltung Dortmund
Teilweiser Ablehnungsbescheid
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Teilweiser Ablehnungsbescheid
Datum
24. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,9 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrradabstellplätze“ [#217458]
Datum
9. Juli 2021 13:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217458/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung zur Ablehnung für mich nicht nachvollziehbar ist. Die Stadt lehnt meinem Antrag teilweise mit dem Verweis auf $7 Abs. 1 ab und schreibt, dass "Es muss sichergestellt werden, dass Vorschläge aus der Bürgerschaft umfassend und objektiv unter Beteiligung diverser Stellen beleuchtet und bewertet werden, bevor über eine etwaige Umsetzung beraten werden kann. Eine solche würde durch einen Informationszugang etwaig gefährdet." Ich kann nicht erkennen wie das Veröffentlichen dieser Informationen die Umsetzung gefährden könnte. Immerhin geht es nur um Fahrradständer. Eine unmittelbaren Zusammenhang zur Vorbereitung eines Beschluss kann ich auch nicht erkennen, da sich die Informationen in einer Datenbank befinden. Es kann zwar sein, dass diese Daten in Zukünftigen Beschlüssen herangezogen werden, allerdings wurde kein unmittelbaren Zusammenhang zu einem Beschluss aufgezeigt. Nach dieser Argumentation dürfte die Stadt Dortmund jede Auskunft nach Bestandsdaten verweigern, nur weil es in Zukunft in einem Beschluss Verwendung finden könnte. Auch der Rechercheaufwand für schon abgeschlossene Planungen kann ich nicht nachvollziehen, da sich alle Informationen in der Datenbank befinden sollten (nur diese habe ich angefragt). Daher halte ich die Gebühr für die Informationen für unberechtigt. Auf die Daten der Bestandsaufnahme der vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten in der Datenbank wird gar nicht eingegangen. Ich hoffe sie können mich in dieser Angelegenheit unterstützten und zur Klärung beitragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217458.pdf - 2021-04-08_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-06-24_1-img_20210709_122738.jpg - 2021-06-24_1-img_20210709_122747.jpg - 2021-06-24_1-img_20210709_122754.jpg Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradabstellplätze“ [#217458]
Datum
9. Juli 2021 13:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 5.4.2021 Akte…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrradabstellplätze“ [#217458]
Datum
12. Juli 2021 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 5.4.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-58/53/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], gemäß § 13 Abs. 1 IFG [geschwärzt] ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Zugang zu einer Vorschlagsliste für Fahrradabstellplätze gestellt zu haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrradabstellplatze/). Mit Bescheid vom 24.6., welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 IFG NRW abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach § 7 Abs. 1 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang „abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen“. Soweit ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei der angefragten Datenbank um eine Sammlung von Vorschlägen, an welchen Stellen im Stadtgebiet Fahrradständer aufgestellt werden sollten. Diese Vorschläge kommen aus Politik und Gesellschaft, ohne dass eine Zuordnung allein anhand der Tabelle möglich wäre. Nach meiner Einschätzung dürfte hier der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 IFG NRW nicht vorliegen. Die Variante „Entwürfe zu Entscheidungen“ dürfte bereits deshalb ausscheiden, da allein die in der Tabelle enthaltenen Vorschläge keine Entscheidungsentwürfe sind, sondern unverbindliche Wünsche/Anregungen/Ideen. Auch würde ich in der Vorschlagssammlung keine „Arbeiten und Beschlüsse zur unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung“, da es hier bereits an der Unmittelbarkeit fehlen dürfte. Die Verwaltung dürfte bei ihrer Entscheidung, wo ein Fahrradstellplatz zu installieren ist, weder an die Vorschläge aus der Bürgerschaft noch an die aus der Politik gebunden sein. Zudem dürfte allein der Vorschlag eines Standorts allein für die anschließende Entscheidung nicht ausreichen, da zahlreiche Kriterien wie etwa finanzielle Mittel, Verkehrssicherheit, Bedarf, Parkplatzsituation und Ähnliches hinzukommen werden. Insgesamt sehe ich anhand der mir vorliegenden Sachverhaltsinformationen den Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 IFG NRW als nicht erfüllt an. Insbesondere dürfte auch der behördliche Entscheidungsbildungsprozess durch die Offenbarung nicht beeinträchtigt sein. Die Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1211, S. 13, spricht davon, dass durch § 7 Abs. 1 IFG NRW „die Effektivität des Verwaltungshandelns“ gewährleistet sein soll. Ich kann nicht erkennen, dass der Informationszugang zu der „Wunschstandortliste aus Politik und Bürgerschaft“ eine Beeinträchtigung dieses Ziels bedeuten würde. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden bzw. um Beantwortung der Anfrage in Form einer Informationsgewährung (hierzu reicht es aus, wenn Sie mich in Ihrer Antwort in „cc“ setzen). Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Bei Rückfragen bin ich selbstverständlich gerne unter der u.g. Durchwahl zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bewilligung meines Antrages. Am 5. Mai haben sie mir geschrieb…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradabstellplätze“ [#217458]
Datum
3. August 2021 16:45
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bewilligung meines Antrages. Am 5. Mai haben sie mir geschrieben, dass die Datenbank neben den Vorschlägen aus der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung unter Anderem auch den Aktuellen Bestand enthält. Auch sollten dort weitere Zusatzinformationen enthalten sein. In meiner Antwort vom gleichen Tag habe ich um die Übersendung der gesamten Datenbank gebeten. Bitte senden sie mir diese Datenbank als maschinenlesbare Datei. Eine Recherche in E-Mails oder ähnlichem ist meines Erachtens nicht notwendig, da für mich nur diese Datenbank von Interesse ist. Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Kommunalverwaltung Dortmund
Bewilligungsbescheid
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Bewilligungsbescheid
Datum
13. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20210826_164610.jpg
5,8 MB
img_20210826_164616.jpg
5,0 MB
Kommunalverwaltung Dortmund
Bewilligungsbescheid
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Bewilligungsbescheid
Datum
13. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradabstellplätze“ vom 05.04.2021 (#217458) …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradabstellplätze“ [#217458]
Datum
19. August 2021 07:28
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradabstellplätze“ vom 05.04.2021 (#217458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Nachfrage vom 19.08.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Nachfrage vom 19.08.2021
Datum
19. August 2021 10:47
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 19.08.2021. Die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich nach Auskunft des zuständigen Fachbereichs auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 19.08.2021 [#217458] Sehr << Anrede >> Bitte teilen sie mir mit, warum sie von…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 19.08.2021 [#217458]
Datum
25. August 2021 15:15
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte teilen sie mir mit, warum sie von meiner ausdrücklichen und mehrfachen Bitte abweichen und mir die Informationen nicht digital bereitstellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217458/

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antwort: AW: Ihre Nachfrage vom 19.08.2021 [#217458] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antrag…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Ihre Nachfrage vom 19.08.2021 [#217458]
Datum
26. August 2021 14:37
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich die gewünschte Auflistung als Anhang und bitte, dieses Versäumnis zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen