Guten Tag Frau Schmidt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1)
Für die Beantwortung der Frage 1 verweise ich auf den Bericht der Verwaltung zum Vorgehen gegen das illegale aufgesetzte Parken zur Gewährleistung der Rettungssicherheit in Bremen, der am 01.11.2023 in der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung behandelt wurde:
Teil A_BdV_Aufgesetztes Parken.docx zur Vorlage VL 21/457 (
bremische-buergerschaft.de)<
https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaNQhOG8tSuW_Z1ymzIJBTYK8ffLg05HJ-Nq2mnk4wD_/Teil_A_BdV_Aufgesetztes_Parken.docx.pdf>
Des Weiteren verweise ich auf die Pressemitteilung "Erstes Maßnahmenpaket gegen illegales, aufgesetztes Parken: Mobilitäts- und Innenressort wollen gemeinsame Prioritätenliste zügig abarbeiten" vom 21.09.2023:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/erstes-massnahmenpaket-gegen-illegales-aufgesetztes-parken-mobilitaets-und-innenressort-wollen-gemeinsame-prioritaetenliste-zuegig-abarbeiten-430987?asl
zu 2a)
Zur Bewertung von Protected Bike Lanes (PBL) verweisen wir auf den Evaluationsbericht zum Verkehrsversuch Martinistraße. Dessen Aussagen kann man wie folgt verallgemeinern:
Bei Radfahrstreifen wird eine höhere nutzbare Breite erreicht, als bei Protected Bike Lanes, was in engeren Straßenräumen als Ausschlusskriterium für PBL angesehen werden kann. Als Protektionselement für eine PBL sind Poller sehr wartungsintensiv und sollten nur als temporäre Lösung eingesetzt werden, da einerseits die Gefahr des Umfahrens durch Kfz besteht, andererseits Poller, die bis auf Lenkerhöhe reichen eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen.
Des Weiteren stellen die Poller im Falle eines Rettungseinsatzes eine starke Barriere dar. Überfahrbare Elemente wie Klebeborde ermöglichen den Kfz-Fahrenden besser die Bildung einer Rettungsgasse und können mit dem Lenker, z. B. beim Überholen, auch teilweise überstrichen werden. Bei geringen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs ist eine Protektion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht notwendig. Zudem sind geschützte Radfahrstreifen nur an Strecken mit wenig Ein- und Ausfahrten sinnvoll. Nach einer Unterbrechung der PBL muss diese zur Sichtbarkeit und Lesbarkeit für den Kfz-Verkehr mit einer Bake gesichert werden. Zusammengefasst: Bei ausreichend Platz und wenig Querungsbedarf ist eine Protektion eine gute Lösung zur wirksamen Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr, bei beengten Verhältnissen und bei hohem Querungsbedarf ist eine klare Radstreifen-Führung (zwingend mit durchgängiger Roteinfärbung) vorzuziehen.
zu 2b)
Derzeit werden die Führungsformen noch nicht so erfasst, dass Aussagen über die verschiedenen Längen der Netzelemente getroffen werden können. Aus diesem Grund ist die exakte Länge aller Protected Bike Lanes in Bremen leider nicht bekannt.
zu 2c)
Protected Bike Lanes sind derzeit nicht explizit geplant, sondern werden als in Frage kommendes Netzelement bei Planungen, beispielsweise der Radpremiumrouten berücksichtigt.
Zu 3a)
Das Netzelement Schutzstreifen soll bei Neuplanungen so gut es geht verhindert werden, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Engstellen die Einrichtung von Schutzstreifen eine bessere Lösung sein kann, als gar keine Radverkehrsinfrastruktur einzurichten.
Zu 3b)
Im Jahr 2010 gab es 11,4 km Schutzstreifen, aktuellere Erhebungen sind leider nicht vorhanden.
Zu 3c)
Dazu können derzeit keine Angaben getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen