Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

ich bitte unter Bezugnahme auf Ihre Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/11258 (Abgeordnetenhaus Berlin) vom 11. März 2022 über Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst , insbesondere zu Punkt 9., um Auskunft, ob sich das Land Berlin zwischenzeitlich zur Einführung bzw. Ausweitung von Fahrradleasingangeboten
in den Senats- und Bezirksverwaltungen sowie deren nachgeordneten Behörden positioniert hat. Wenn ja, wie sieht diese Position aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bi…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst [#300205]
Datum
15. Februar 2024 14:53
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte unter Bezugnahme auf Ihre Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/11258 (Abgeordnetenhaus Berlin) vom 11. März 2022 über Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst , insbesondere zu Punkt 9., um Auskunft, ob sich das Land Berlin zwischenzeitlich zur Einführung bzw. Ausweitung von Fahrradleasingangeboten in den Senats- und Bezirksverwaltungen sowie deren nachgeordneten Behörden positioniert hat. Wenn ja, wie sieht diese Position aus?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.02.2024. Darin bitte…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst [#300205]
Datum
6. März 2024 21:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.02.2024. Darin bitten Sie um Auskunft, ob sich das Land Berlin zwischenzeitlich zur Einführung bzw. Ausweitung von Fahrradleasingangeboten in den Senats- und Bezirksverwaltungen sowie deren nachgeordneten Behörden positioniert hat und bejahendenfalls, wie diese Position aussieht. Zur Beantwortung Ihrer Frage führe ich wie folgt aus: Die am 9. Dezember 2023 erfolgte Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder sieht vor, dass auch Tarifbeschäftigten das Fahrradleasing ermöglicht werden soll. Nach der Tarifeinigung haben Tarifbeschäftigte Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden, wenn und soweit die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet. Derzeit ist noch offen, ob und in welcher Form die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing Beamtinnen und Beamten sowie den Tarifbeschäftigten des Landes Berlin eingeräumt werden wird. Über die weitere Entwicklung werden die Dienststellen des Landes Berlin selbstverständlich informiert. Mit freundlichen Grüßen