Fahrten mit Sonder- und Wegerechten
1. Besteht eine Verpflichtung Fahrzeugführerinnen und -führer, insbesondere Angehörige des Bundes und des Katastrophenschutzes, verpflichtet regelmäßig für das Führen von Kraftfahrzeugen unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten zu unterweisen?
2. Wenn 1. ja, wonach sind die Träger, insbesondere die Träger des Katastrophenschutzen, hierzu verpflichtet? Wenn nein, wer besitzt die Anordnungskompetenz für eine solche Verpflichtung?
3. Wenn 1. ja, ist die Form einer solchen Unterweisung vorgeschrieben? Ist eine Vor-Ort-Schulung der Einsatzkräfte erforderlich oder genügt eine schriftliche, rechtliche Belehrung aus?
4. Wenn 1. ja, welche Folgen hat ein Unfall auf einer Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerechten unter Beteiligung eines Bundes- oder Landesfahrzeug, geführt durch eine nicht unterwiesene Person, für den Fahrzeugführer? Wird bei einem Unfall die Befähigung/Erlaubnis zum Führen von Einsatzfahrzeugen nachgehalten?
5. Werden Einsatzfahrten durch Kräfte trainiert oder sind Fahrsicherheitstrainings vorgeschrieben?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum5. Dezember 2016
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6. Januar 2017
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Fahrten mit Sonder- und Wegerechten [#19505]
- Datum
- 5. Dezember 2016 17:08
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Betreff
- Az.: K 14 - MB 7674 Fahrten mit Sonder- und Wegerechten [#19505]
- Datum
- 6. Dezember 2016 10:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Az.: K 14 - MB 7674 Fahrten mit Sonder- und Wegerechten [#19505]
- Datum
- 20. Dezember 2016 07:55
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Status
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- Von
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Betreff
- Az.: K 14 - MB 7674 Fahrten mit Sonder- und Wegerechten [#19505]
- Datum
- 20. Dezember 2016 11:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Fahrten mit Sonder- und Wegerechten“ [#19505]
- Datum
- 3. Januar 2017 09:11
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrten mit Sonder- und Wegerechten“ [#19505]
- Datum
- 3. Januar 2017 09:17
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 5. Januar 2017 16:36
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Datum
- 16. August 2017 15:12
- Status
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