Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wie viele Verwarn- und Bußgeldverfahren im Straßenverkehr wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 in der Stadt Dresden eröffnet?
2. Wie viele dieser Verfahren mussten eingestellt werden, weil die verursachende Fahrzeugführer*in nicht ermittelt werden konnte?
3. Wie oft wurde in den genannten Jahren das Führen eines Fahrtenbuchs nach § 31 a StVZO angeordnet?
4. Wie oft wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 angeordnete Fahrtenbücher kontrolliert?
5. Wie viele Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage wurden dabei registriert?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum11. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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