Fahrtrichtung Änderung Mariannenplatz

Ich bitte Sie zu begründen, warum die Fahrtrichtung plötzlich geändert wurde. Wenn Sie dies schon tuen,sollten Sie jedenfalls deutliche Hinweise auf die Änderung geben! Im Moment herrscht Chaos!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
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Sabine Jaenecke
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III Details
Von
Sabine Jaenecke
Betreff
Fahrtrichtung Änderung Mariannenplatz [#289040]
Datum
25. September 2023 16:06
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie zu begründen, warum die Fahrtrichtung plötzlich geändert wurde. Wenn Sie dies schon tuen,sollten Sie jedenfalls deutliche Hinweise auf die Änderung geben! Im Moment herrscht Chaos!
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sabine Jaenecke Anfragenr: 289040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289040/ Postanschrift Sabine Jaenecke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Jaenecke
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Sehr geehrte Frau Jaenecke, leider ist mir nicht klar, welches Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Bus, Rolltreppe, .…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Betreff
AW: Fahrtrichtung Änderung Mariannenplatz [#289040]
Datum
26. September 2023 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Jaenecke, leider ist mir nicht klar, welches Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Bus, Rolltreppe, ...) die Fahrrichtung geändert hat. Daher kann ich Ihren Antrag nicht an die zuständige Stelle leiten. Könnten Sie Ihren Antrag bitte etwas konkretisieren? Besten Dank Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Sehr geehrte Frau Jaennecke, vielen Dank für Ihre Anfrage sowie die Präzisierung dazu. Diese wurde soeben an das…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Betreff
AW: Fahrtrichtung Änderung Mariannenplatz [#289040]
Datum
26. September 2023 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Jaennecke, vielen Dank für Ihre Anfrage sowie die Präzisierung dazu. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Sehr geehrte Frau Jaenecke, zu Ihrer Anfrage die uns über die Platform "Frag den Staat" erreicht hat, d…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - Hauptabteilung III
Betreff
WG: Fahrtrichtung Änderung Mariannenplatz [#289040] Antrag nach IFS
Datum
29. September 2023 06:51
Status
Sehr geehrte Frau Jaenecke, zu Ihrer Anfrage die uns über die Platform "Frag den Staat" erreicht hat, darf Ihnen das Mobilitätsreferat Folgendes mitteilen: Aktuell wird die Obermaierstraße auf ganzer Länge oberflächensaniert und begrünt. Aus diesem Grund muss der Bus, der normalerweise durch die Obermaierstraße fährt, nun durch die Ländstraße fahren. Es war notwendig wegen der Breite und dem Schwenkbereich der einfahrenden Busse die Ländstraße in Richtung Thierschstraße in eine Einbahnstraße zu ändern. Dies hat zur Folge, dass eine Ausfahrt von der Thierschstraße kommend weder über den Mariannenplatz, der Obermaierstraße oder der Ländstraße erfolgen konnte. Aus diesem Grund wurde die Richtung der Einbahnregelung am Mariannenplatz umgedreht, so dass man zumindest an dieser Örtlichkeit von der Steinsdorfstraße in Richtung Thierschstraße einfahren kann. Die Baustelle wurde am 26.09.2023 kontrolliert. Es konnte keine Beanstandung der Baustelleneinrichtung festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen