Fahrverbot

Darf ich am 3,6, 2021 mit dem LKW in Hessen/ NRW fahren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ich am 3,6, 2021 mit …
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrverbot [#221690]
Datum
1. Juni 2021 20:37
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ich am 3,6, 2021 mit dem LKW in Hessen/ NRW fahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221690/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr Antragsteller/in auf unserer Homepage finden Sie die aktuelle Auflistung der Feiertags-Fahrverbote für Lkw i…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Fahrverbot [#221690]
Datum
2. Juni 2021 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf unserer Homepage finden Sie die aktuelle Auflistung der Feiertags-Fahrverbote für Lkw in Deutschland: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/Lkw-Fahrverbote/feiertagsfahrverbote2021.html?nn=13032 Freundliche Grüße
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr Antragsteller/in aufgrund der COVID - 19 Pandemie sind die Sonn- und Feiertagsfahrverbote bis 30 Juni 2021 a…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Fahrverbot [#221690]
Datum
2. Juni 2021 14:42
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund der COVID - 19 Pandemie sind die Sonn- und Feiertagsfahrverbote bis 30 Juni 2021 aufgehoben. Sie dürfen morgen am 03.06.2021 fahren. Ab 01.07.2021 gelten wieder die normalen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihre Anfrage vom 01.06.2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage finden Sie auf der Startseite der BAG-H…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.06.2021
Datum
2. Juni 2021 14:54
Status
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage finden Sie auf der Startseite der BAG-Homepage die relevanten Informationen unter der Überschrift "Übersicht über straßengüterverkehrsrechtliche Ausnahmen aufgrund Covid 19" unter Nummer 4. Straßenverkehrsrecht - Sonn- und Feiertagsfahrverbot immer in aktueller Fassung abrufbar. https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Chefredaktion/Uebersicht_Ausnahmeregelungen_Covid19.pdf?__blob=publicationFile Aufgrund des Infektionsgeschehens Covid 19 gibt es bis zum 30.06.2021 eine generelle Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot in allen Bundesländern Deutschlands. Das bedeutet, dass Sie auch am 03.06.2021 auf allen deutschen Straßen fahren dürfen. Mit freundlichen Grüßen