Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Fahrzeug trotz Lkw-Zulassung als PKW besteuert! Warum?

Habe einen Pick-up, Chevrolet k30 crew-cab. Hier ist nach meiner Berechnung eine Steuer von ca. 220 Euro fällig. Nach meinem Steuerbescheid soll ich jedoch ca. 1500 Euro zahlen! Fahrzeug ist ein LKW bis 3500 kg. Warum ist das so?

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  • Datum
    11. November 2017
  • Frist
    16. Dezember 2017
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Alois Stangl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Habe einen Pick-…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
Alois Stangl
Betreff
Fahrzeug trotz Lkw-Zulassung als PKW besteuert! Warum? [#25273]
Datum
11. November 2017 13:19
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Habe einen Pick-up, Chevrolet k30 crew-cab. Hier ist nach meiner Berechnung eine Steuer von ca. 220 Euro fällig. Nach meinem Steuerbescheid soll ich jedoch ca. 1500 Euro zahlen! Fahrzeug ist ein LKW bis 3500 kg. Warum ist das so?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alois Stangl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alois Stangl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alois Stangl

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