Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr

1. Die zum aktuellen Zeitpunkt geplanten Beschaffungen an Fahrzeugen für die Feuerwehr Stuttgart mit geplantem Verwendungsort (Wache).

2. Die erfolgten Fahrzeugbeschaffungen im aktuellen Jahr inkl. der Beschaffungskosten (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Fahrzeug).

Sollten Fahrzeuge durch das Land Baden-Württemberg beschafft worden sein/werden, so leiten Sie die Anfrage bitte zur ergänzenden Beantwortung auch an die zuständige Stelle weiter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die zum aktuellen Zeitpunkt gep…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr [#289267]
Datum
29. September 2023 00:30
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die zum aktuellen Zeitpunkt geplanten Beschaffungen an Fahrzeugen für die Feuerwehr Stuttgart mit geplantem Verwendungsort (Wache). 2. Die erfolgten Fahrzeugbeschaffungen im aktuellen Jahr inkl. der Beschaffungskosten (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Fahrzeug). Sollten Fahrzeuge durch das Land Baden-Württemberg beschafft worden sein/werden, so leiten Sie die Anfrage bitte zur ergänzenden Beantwortung auch an die zuständige Stelle weiter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289267/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr“ vom 29.09.2023 (#289267) wurde von …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr [#289267]
Datum
31. Oktober 2023 08:27
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr“ vom 29.09.2023 (#289267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann m…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr [#289267]
Datum
30. November 2023 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann mit den uns vorliegenden Daten wie folgt beantwortet werden. Anbei erhalten Sie die im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2023 beschlossene mittelfristige Investitionsplanung (MIP) für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Feuerwehr Stuttgart ab 2023 ff. Sollte Ihrerseits darüber hinausgehend Informationsbedarf bestehen, müsste dies für Sie entgeltlich erhoben werden. Für diesen Fall bitten wir um Nennung einer postalischen Anschrift, um Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Erhebung der Daten zukommen lassen zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen