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Fahrzeugflotte des Niedersächsischen Städte- und Gemeindetags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage[1] ich den Zugang zu folgenden Umweltinformationen:

Eine Übersicht der Fahrzeugflotte des Niedersächsischen Städte- und Gemeindetags, die zumindest Angaben über Hersteller, Modell, Motorisierung und Baujahr beinhaltet.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft.[2]

Ich widerspreche[3] ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte[4] und bitte um eine Antwort per E-Mail.[5]

Nur für den Fall, dass bei Ihnen nicht oft Anfragen nach dem NUIG eingehen, habe ich zur Ihrer Hilfestellung die aus meiner Sicht passenden Rechtsgrundlagen ergänzt:

[1] §§ 3 S. 2 NUIG iVm 4 Abs. 1 UIG (Bund).
[2] § 6 Abs. 2 S. 2 NUIG.
[3] Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.
[4] iSv § 5 Abs. 1 NDSG.
[5] §§ 3 S. 2 NUIG iVm 3 Abs. 2 S. 2 UIG (Bund), sowie §§ 1 Abs. 1 NVwVfG iVm 3a Abs. 1 VwVfG (Bund).

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mühe und freue mich schon auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    6. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage[1] ich den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: E…
An Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeugflotte des Niedersächsischen Städte- und Gemeindetags [#192181]
Datum
7. Juli 2020 16:16
An
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage[1] ich den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Eine Übersicht der Fahrzeugflotte des Niedersächsischen Städte- und Gemeindetags, die zumindest Angaben über Hersteller, Modell, Motorisierung und Baujahr beinhaltet. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft.[2] Ich widerspreche[3] ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte[4] und bitte um eine Antwort per E-Mail.[5] Nur für den Fall, dass bei Ihnen nicht oft Anfragen nach dem NUIG eingehen, habe ich zur Ihrer Hilfestellung die aus meiner Sicht passenden Rechtsgrundlagen ergänzt: [1] §§ 3 S. 2 NUIG iVm 4 Abs. 1 UIG (Bund). [2] § 6 Abs. 2 S. 2 NUIG. [3] Art. 21 Abs. 1 DS-GVO. [4] iSv § 5 Abs. 1 NDSG. [5] §§ 3 S. 2 NUIG iVm 3 Abs. 2 S. 2 UIG (Bund), sowie §§ 1 Abs. 1 NVwVfG iVm 3a Abs. 1 VwVfG (Bund). Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mühe und freue mich schon auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192181/
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Anfrage Sehr [geschwärzt], als privatrechtlich geführter Verein geben wir Auskünfte nur gegenüber unseren Mitglie…
Von
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Betreff
Anfrage
Datum
17. Juli 2020 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], als privatrechtlich geführter Verein geben wir Auskünfte nur gegenüber unseren Mitgliedern. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Sprecher: Beigeordneter Thorsten Bullerdiek Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover Tel.: [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Homepage: www.nsgb.de

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AW: Anfrage [#192181] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 17. Juli 202…
An Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#192181]
Datum
3. September 2020 12:27
An
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 17. Juli 2020 auf meine Anfrage #192181 vom 07. Juli 2020. Das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) beschränkt sich bei der Definition der informationspflichtigen Stellen nicht nur auf öffentlich-rechtliche Rechtsformen (siehe § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 NUIG). Vielleicht möchten Sie unter diesem Aspekt nochmal genauer prüfen, ob Sie sich wirklich nicht im Anwendungsbereich des NUIG befinden. Ich bedanke mich sehr führ Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192181/
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