Fakeprofile

Benutzt das Bundesministerium des Innern Fakeprofile auf Facebook oder anderen Portalen, oder ist ihnen dieses von anderen Ministerien oder Staatsorganen bekannt, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen?
Ich bitte den Begriff Fakeprofil in diesem Zusammenhang nicht allzu eng auszulegen. Damit sind auch "echte" Profile entsprechender Mitarbeiter eingeschlossen, die scheinbar private Posts im Auftrag erstellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Michael Schramm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Benutzt das Bund…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Schramm
Betreff
Fakeprofile [#205521]
Datum
11. Dezember 2020 22:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Benutzt das Bundesministerium des Innern Fakeprofile auf Facebook oder anderen Portalen, oder ist ihnen dieses von anderen Ministerien oder Staatsorganen bekannt, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen? Ich bitte den Begriff Fakeprofil in diesem Zusammenhang nicht allzu eng auszulegen. Damit sind auch "echte" Profile entsprechender Mitarbeiter eingeschlossen, die scheinbar private Posts im Auftrag erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Schramm Anfragenr: 205521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205521/ Postanschrift Michael Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schramm

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Schramm, Michael Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Dezember 20…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201214, Schramm, Michael, Nutzung Fakeprofile durch BMI
Datum
16. Dezember 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Schramm, Michael Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Dezember 2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Ihr Bitte um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ob das BMI Fakeprofile auf Facebook oder anderen Portalen betreibt, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde ich gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Das BMI ist in den sozialen Medien auf Twitter und YouTube aktiv. Diese Kanäle sind als offizielle BMI Kommunikationskanäle gekennzeichnet. Es werden durch das BMI weder über Fakeprofile Informationen verbreitet noch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu angehalten unter ihrem privaten Profil offizielle Meldungen und Themen des BMI zu veröffentlichen. Sollte dies einmal der Fall sein, ist dies ausdrücklich dem privaten Handeln der Person zuzuordnen. Ich wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere, dass Sie gesund durch diese Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen