Faktenbasis zur Verschärfung der Maskenpflicht in München

Die Stadt München hat mit Wirkung zum 24.9 die Verschärfung der Maskenpflicht angekündigt.
Hierzu veröffentlichen Sie als Antwort auf mein Schreiben dann bitte folgendes:

1. Datenbasis
- Stichtagswerte für zugrundegelegten PCR Tests sowie positiven Tests
- Zahlen der Bettenbelegung insbes. Intensivbetten der Münchner Krankenhäuser mit Angabe Covid-Patienten Anzahl auf den entspr. Stationen
- Auswerterechnungen zu den Tagsesberichten des RKI

2.Risikoanalyse
- Bekanntgabe der Risikomatrix mit numerischer (quantitativer) Angabe der Auswirkungen von Beschränkungsmassnahmen im Betrachtungsbereich „keine Massnahmen“ bis zu „Lockdown“
Die Auswirkungen müssen wesentliche soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte berücksichtigen, die auch einer versicherungstechnischen Analyse genügen
- Expertenzusammensetzung bei der Erarbeitung der Risikomatrix mit Angabe der erforderlichen Qualifikation der Mitwirkenden

3. Ergebnisse
- Die Darstellung der beschlossenen Massnahmen auf Basis von 1. und 2.
- faktenbasierte Erläuterung zur Auswahl der identifizierten Areale (Marienplatz, etc)

Für eine dringliche Beantwortung bin ich Ihnen sehr dankbar

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    24. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Faktenbasis zur Verschärfung der Maskenpflicht in München [#197580]
Datum
22. September 2020 09:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt München hat mit Wirkung zum 24.9 die Verschärfung der Maskenpflicht angekündigt. Hierzu veröffentlichen Sie als Antwort auf mein Schreiben dann bitte folgendes: 1. Datenbasis - Stichtagswerte für zugrundegelegten PCR Tests sowie positiven Tests - Zahlen der Bettenbelegung insbes. Intensivbetten der Münchner Krankenhäuser mit Angabe Covid-Patienten Anzahl auf den entspr. Stationen - Auswerterechnungen zu den Tagsesberichten des RKI 2.Risikoanalyse - Bekanntgabe der Risikomatrix mit numerischer (quantitativer) Angabe der Auswirkungen von Beschränkungsmassnahmen im Betrachtungsbereich „keine Massnahmen“ bis zu „Lockdown“ Die Auswirkungen müssen wesentliche soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte berücksichtigen, die auch einer versicherungstechnischen Analyse genügen - Expertenzusammensetzung bei der Erarbeitung der Risikomatrix mit Angabe der erforderlichen Qualifikation der Mitwirkenden 3. Ergebnisse - Die Darstellung der beschlossenen Massnahmen auf Basis von 1. und 2. - faktenbasierte Erläuterung zur Auswahl der identifizierten Areale (Marienplatz, etc) Für eine dringliche Beantwortung bin ich Ihnen sehr dankbar
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Faktenbasis zur Verschärfung der Maskenpflicht in München [#197580]
Datum
23. September 2020 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die I…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Faktenbasis zur Verschärfung der Maskenpflicht in München [#197580]
Datum
6. Oktober 2020 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt München oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind (vgl. §1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung). Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises – wie vorliegend der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung. Daher besteht vorliegend kein Anspruch auf Auskunft aus der Informationsfreiheitssatzung. Auch sonstige Auskunftsansprüche kommen nicht in Betracht. Insbesondere kann ein Auskunftsanspruch nicht aus dem UIG resp. dem BayUIG abgeleitet werden, da es sich vorliegend nicht um Umweltinformationen in diesem Sinne handelt, s. OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 06.07.2020, 1 ME 246/20. Zu Ihren Fragen verweisen wir Sie aber gerne auf die städtische Internetseite zum Corona-Virus, auf der Sie stets die aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen für München finden. Insbesondere werden hier täglich die Fallzahlen aktualisiert sowie die aktuell geltenden Regelungen dargestellt. Darunter finden Sie auch die momentan geltende Allgemeinverfügung, welche u.a. eine sehr detaillierte Darstellung der in München getroffenen Maßnahmen aufgrund der erhöhten Infektionszahlen enthält. Auch Informationen zur aktuellen Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhaus-Standorte Deutschlands, darunter München, können auf der Internetseite abgerufen werden. Die städtische Internetseite finden Sie unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadt... Mit freundlichen Grüßen