Fall Hannes Semisch

alle Akten, Stellungnahmen und ähnliches zum Fall Hannes Semisch

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fall Hannes Semisch [#270328]
Datum
15. Februar 2023 01:53
An
Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten, Stellungnahmen und ähnliches zum Fall Hannes Semisch
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270328/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree
Ihr Antrag Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> Sie richteten am 15.02.2023 an das zustä…
Von
Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree
Betreff
Ihr Antrag
Datum
28. Februar 2023 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> Sie richteten am 15.02.2023 an das zuständige Fachamt des Landkreises Oder-Spree per Mail einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG. Verbunden mit diesem Antrag war Ihr Gesuch, sämtliche Akten, Stellungnahmen und ähnliches zum Fall H. Semisch zu erhalten. Im Rahmen Ihres Auskunftsantrages wurde ich als Datenschutzbeauftragte des Landkreises Oder-Spree beteiligt. Ihr Antrag wird geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen bis zum 03.03.2023 mitgeteilt. MfG
Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree
Ihre Anfrage Anfragenr: 270328 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragte Herausgabe sämtl…
Von
Kreisverwaltung Landkreis Oder-Spree
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
3. März 2023 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragenr: 270328 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragte Herausgabe sämtlicher Akteninhalte zu einem konkreten personenbezogenen Fall im Jugendamt des Landkreises Oder-Spree ist gem. * 5 Abs. 1 Nr. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg (AIG) in der zuletzt geänderten Fassung vom 08. Mai 2018 ist vorbehaltlich des Satzes 2 und der Absätze 2 und 3 abzulehnen. Sie wünschten die Akteneinsicht alternativ auch über das Umweltinformationsgeesetz (UIG). Dieses gilt aber ausschliesslich für Umweltdaten. Dies ist hier nicht relevant. Nach Satz 2 kann Akteneinsicht nur gewährt werden, soweit aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf den Zweck der politischen Mitgestaltung das Offenbarungsinteresse der Antrag stellenden Person das Interesse der betroffenen Person an der vertraulichen Behandlung der Information überwiegt. * 4 Abs. 3 gilt entsprechend (Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufs- oder Amtsgeheimnissen). Diese zweckgebundene Voraussetzung für eine Abwägungsentscheidung ist hier nicht erfüllt. Es ergibt sich aus dem AIG oder auch UIG keine Ermächtigungsgrundlage, die es der öffentlichen Stelle erlaubt, auf direktem Wege diese besonders geschützten Datenkategorien zu veröffentlichen. Das Sozial- sowie das Berufs-/Amtsgeheimnis nach * 35 Abs. 1 SGB I i.V.m. ** 67 ff SGB X stehen dem entgegen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hingegen ist nur auf Bundesbehörden anwendbar. Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Frau Dagmar Hartge hat ein Transparenzgesetz für Brandenburg angemahnt, mit dem Behörden zu einem öffentlichen Umgang mit Akten verpflichtet werden könnten. Dieses Gesetz ist in Brandenburg noch nicht auf den Weg gebracht. Für den hier geschilderten Fall wäre allenfalls dieses Gesetz abzuwarten, sofern dieses dann eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage für jegliche Offenlegungen gegenüber der Öffentlichkeit enthalten würde. MfG
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fall Hannes Semisch“ [#270328]
Datum
3. März 2023 18:30
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270328/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein besonderes öffentliches Interesse vorhanden ist , personenbezogene Daten geschwärzt werden können und ich für meine politische Arbeit in der Bezirksverodnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin als Bürgerdeputiereter, die Informationen benötige, da die dort getätigten Verwaltungshandlungen Informationen über den Entscheidungsprozess enthalten, die für ähnliche Fälle in anderen Kreisen/Bezirken berücksichtigt werden können, um präventiv zu handeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270328.pdf Anfragenr: 270328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270328/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag auf Informationszugang beim Landkreis Oder-Spree vom 15. Februar 2023 Sehr [geschwärzt], in der Anlage erh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag auf Informationszugang beim Landkreis Oder-Spree vom 15. Februar 2023
Datum
16. Juni 2023 14:40
Status
geschwärzt
836,6 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/0416 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]