Fällstopp gegen die KsDW

Anfrage an: Landkreis Wittenberg

Unterlagen/Besprechungsprotokolle etc. zum Fällstopp gegen die KsDW (siehe MZ Bericht vom 4.3.2020 https://www.mz-web.de/landkreis-wittenberg/faellarbeiten-im-gartenreich-eingestellt-zwei-verbote-legen-die-abholz-aktion-lahm-36362402)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Oliver Wege
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
Oliver Wege
Betreff
Fällstopp gegen die KsDW [#181936]
Datum
5. März 2020 08:41
An
Landkreis Wittenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen/Besprechungsprotokolle etc. zum Fällstopp gegen die KsDW (siehe MZ Bericht vom 4.3.2020 https://www.mz-web.de/landkreis-wittenberg/faellarbeiten-im-gartenreich-eingestellt-zwei-verbote-legen-die-abholz-aktion-lahm-36362402)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Wege Anfragenr: 181936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181936 Postanschrift Oliver Wege << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Wege
Landkreis Wittenberg
Sehr geehrter Herr Wege, Ihr Antrag ist am 05.03.2020 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt…
Von
Landkreis Wittenberg
Betreff
Antw: Fällstopp gegen die KsDW [#181936]
Datum
5. März 2020 15:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wege, Ihr Antrag ist am 05.03.2020 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft per E-Mail eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Wittenberg
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG LSA siehe beigefügtes Schreiben
Von
Landkreis Wittenberg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG LSA
Datum
20. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe beigefügtes Schreiben
Oliver Wege
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Oliver Wege
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fällstopp gegen die KsDW“ [#181936] [#181936]
Datum
23. März 2020 19:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181936 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Auffassung bin, dass (ggf. alle) personenbezogene Daten vor Übermittlung geschwärzt werden können, was eine übliche Praxis selbst bei Bundestags-Untersuchungsausschüssen darstellt. Insbesondere ist der gegebene Bezug auf die KsDW unverständlich, da sich die KsDW selbst dieses Verfahrens bedient bei den hier vorliegenden Beantwortungen separater UIG-Anfragen an die KsDW. Mit dieser Maßnahme wäre dann auch der von Seiten des Landkreises Wittenberg vorgebrachte Ablehnungsgrund nach §9 Abs.1 Nr. 1 UIG obsolet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Wege Anhänge: - 181936.pdf - 2020-03-20_1-01010801_schwarz.pdf Anfragenr: 181936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181936
Oliver Wege
Widerspruch gegen Ablehnung des Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen nach UIG LSA siehe Dokument Anlage (ver…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
Oliver Wege
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ablehnung des Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen nach UIG LSA
Datum
24. März 2020
An
Landkreis Wittenberg
Status
siehe Dokument Anlage (versandt per Briefpost - Einschreiben)
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 142-3.269 Sehr geehrter Herr Wege, für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Sie rügen, da…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] Vermittlung bei Anfrage „Fällstopp gegen die KsDW“ [#181936] [#181936]
Datum
27. März 2020 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IF 142-3.269 Sehr geehrter Herr Wege, für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Sie rügen, dass der Landkreis Wittenberg das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) unzutreffend angewandt habe. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich von einem Tätigwerden mangels Zuständigkeit absehe. Gem. § 12 Abs. 1 IZG LSA kann sich jeder an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden, wenn er sich in seinen Rechten nach diesem Gesetz - also dem IZG LSA - verletzt sieht. Dementsprechend ist der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit nur befugt, die Einhaltung des IZG LSA prüfen. Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit nicht zuständig (vgl. auch Nr. 7.1, Nr. 7.2, Nr. 16.6 und 16.12 des IV. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit). Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Oliver Wege
Fw: Ablehnung UIG-Anfrage Landkreis Wittenberg Sehr geehrter Herr ........... (RL Ref. 407), ich bitte um Vermit…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Oliver Wege
Via
Briefpost
Betreff
Fw: Ablehnung UIG-Anfrage Landkreis Wittenberg
Datum
27. März 2020
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrter Herr ........... (RL Ref. 407), ich bitte um Vermittlung als zuständige Aufsichtsbehörde bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181936 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Auffassung bin, dass (ggf. alle) personenbezogene Daten vor Übermittlung geschwärzt werden können, was eine übliche Praxis selbst bei Bundestags-Untersuchungsausschüssen darstellt. Insbesondere ist der gegebene Bezug auf die KsDW unverständlich, da sich die KsDW selbst dieses Verfahrens bedient bei den hier vorliegenden Beantwortungen separater UIG-Anfragen an die KsDW. Mit dieser Maßnahme wäre dann auch der von Seiten des Landkreises Wittenberg vorgebrachte Ablehnungsgrund nach §9 Abs.1 Nr. 1 UIG obsolet. Mit freundlichen Grüßen