Fallzahlen SARS-CoV-2

Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie hoch sind die SARS-CoV-2-Fallzahlen in den einzelnen Ämtern, Gemeinden und Städten und weshalb werden diese nicht, wie in den meisten Landkreisen Deutschlands, in Form einer täglich aktualisierten Liste/Tabelle veröffentlich?

-------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in wie hoch sind die SA…
An Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fallzahlen SARS-CoV-2 [#184381]
Datum
15. April 2020 11:53
An
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in wie hoch sind die SARS-CoV-2-Fallzahlen in den einzelnen Ämtern, Gemeinden und Städten und weshalb werden diese nicht, wie in den meisten Landkreisen Deutschlands, in Form einer täglich aktualisierten Liste/Tabelle veröffentlich? ------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184381 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit
Antrag IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail, die mir zuständigkeit…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Antrag IFG M-V
Datum
15. April 2020 15:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail, die mir zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Ihr Antrag wird von mir unter folgendem Aktenzeichen bearbeitet: 113.06.05-0007/0010/2020. Ich bitte Sie, das Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr mit anzugeben. Ich habe mich mit dem zuständigen Fachdienst in Verbindung gesetzt und um Zuarbeit gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich über Ihren Antrag entscheiden. In der Anlage übersende ich Ihnen die Information gemäß Art. 13/14 IFG M-V. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit
Antrag IFG M-V 113.06.05-0007/0010/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in am 15. April 2020 stellten Sie im Landkreis …
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Antrag IFG M-V 113.06.05-0007/0010/2020
Datum
21. April 2020 07:47
Status
Warte auf Antwort
image003.png
10,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 15. April 2020 stellten Sie im Landkreis Vorpommern-Rügen einen Antrag nach dem IFG MV. Sie begehren Auskunft darüber, wie hoch die SARS-CoV-2-Fallzahlen in den einzelnen Ämtern, Gemeinden und Städten sind und weshalb diese nicht, wie in den meisten Landkreisen Deutschlands, in Form einer täglich aktualisierten Liste/Tabelle veröffentlich werden? In Bezug auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Zahlen, aufgeteilt in die Regionen Stralsund, ehemaliger Landkreis Nordvorpommern (NVP) und Rügen (RÜG) im Internet abrufbar sind: https://www.lk-vr.de/Willkommen/Corona. Eine Aufteilung in einzelne Ämter, Gemeinden und Städte ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird im Landkreis Vorpommern-Rügen auch nicht vorgenommen. Gemäß § 1 Abs. 2 IFG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat jede natürliche und juristische Person des Privatrechts Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen. Es besteht für die Behörde keine Beschaffungspflicht bzw. in Ihrem Fall eine Aufbereitungspflicht. Wie bereits erwähnt, ist eine Unterteilung der Fallzahlen nach Ämtern, Gemeinden und Städten nicht gefordert und liegen dem Landkreis nicht vor. Daher kann ich Ihnen die Zahlen in Ihrem gewünschten Format nicht zur Verfügung stellen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass zukünftig bitte solche Anträge schriftlich bzw. per E-Mail mit einer qualifizierten Signatur zu stellen sind. Denn eine einfache E-Mail reicht den Formanforderungen eines Antrages nach dem IFG M-V (§10 Abs. 1 IGH M-V) nicht. Mit freundlichen Grüßen