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Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81

Das Verwaltungsgericht Freiburg verweist in einer Pressemeldung vom 13. Mai 2019 auf Angaben Ihrer Behörde (http://www.vgfreiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Tempo+130+auf+der+A+81+nur+suedlich+der+Anschlussstelle+Geisingen+rechtmaessig/?LISTPAGE=1215828).

Ich bitte Sie daher, sofern eine Stellungnahme durch Sie gegenüber dem Gericht schriftlich erfolgt ist, um diese Stellungnahme im Volltext. Sollte eine Stellungnahme mündlich erfolgt sein, aber vorbereitende Schriftsätze und Schriftverkehr (Aktennotitzen, interne Weisungen, E-Mails, "Memos", etc.) bei Ihnen verfügbar sein, beantrage ich Zugang zu diesen.

Darüber hinaus beantrage ich Zugang zu Daten, aus welchen hervor geht:
1. Fallzahlen (Strafanzeigen) von verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) auf der Bundesautobahn 81, soweit sich der jeweilige Abschnitt in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindet; soweit dies einfach möglich ist, sollten diese Ereignisse verknüpft werden können mit:
a. ob eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist oder ggfs. den Stand des Strafverfahrens, sofern Sie über diese Daten einfach verfügen können,
b. sofern diese Daten einfach beschafft werden können, nach (genauem) Tatort; sofern dies vorliegt,
c. nach Tatzeit, wobei der Tag der Tat ausreichend ist; der Zeitraum sollte mindestens einen ausreichenden Zeitraum vor Errichtung des Tempolimits im März 2018, sowie die Zahlen ab März 2018 umfassen,
d. Angaben ob § 315d Abs. 2 bzw. Abs. 5 StGB vorliegen/ angezeigt wurden, sofern diese Daten einfach beschafft werden können.

Sofern diese Daten in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel, CSV, ...) vorliegen oder einfach in ein solches überführt werden können, bevorzuge ich die Herausgabe der Daten ebenfalls in einem solchen Format.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    168,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das V…
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
14. Mai 2019 10:26
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Verwaltungsgericht Freiburg verweist in einer Pressemeldung vom 13. Mai 2019 auf Angaben Ihrer Behörde (http://www.vgfreiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Tempo+130+auf+der+A+81+nur+suedlich+der+Anschlussstelle+Geisingen+rechtmaessig/?LISTPAGE=1215828). Ich bitte Sie daher, sofern eine Stellungnahme durch Sie gegenüber dem Gericht schriftlich erfolgt ist, um diese Stellungnahme im Volltext. Sollte eine Stellungnahme mündlich erfolgt sein, aber vorbereitende Schriftsätze und Schriftverkehr (Aktennotitzen, interne Weisungen, E-Mails, "Memos", etc.) bei Ihnen verfügbar sein, beantrage ich Zugang zu diesen. Darüber hinaus beantrage ich Zugang zu Daten, aus welchen hervor geht: 1. Fallzahlen (Strafanzeigen) von verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) auf der Bundesautobahn 81, soweit sich der jeweilige Abschnitt in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindet; soweit dies einfach möglich ist, sollten diese Ereignisse verknüpft werden können mit: a. ob eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist oder ggfs. den Stand des Strafverfahrens, sofern Sie über diese Daten einfach verfügen können, b. sofern diese Daten einfach beschafft werden können, nach (genauem) Tatort; sofern dies vorliegt, c. nach Tatzeit, wobei der Tag der Tat ausreichend ist; der Zeitraum sollte mindestens einen ausreichenden Zeitraum vor Errichtung des Tempolimits im März 2018, sowie die Zahlen ab März 2018 umfassen, d. Angaben ob § 315d Abs. 2 bzw. Abs. 5 StGB vorliegen/ angezeigt wurden, sofern diese Daten einfach beschafft werden können. Sofern diese Daten in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel, CSV, ...) vorliegen oder einfach in ein solches überführt werden können, bevorzuge ich die Herausgabe der Daten ebenfalls in einem solchen Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugr…
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
14. Juni 2019 10:33
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81“ vom 14.05.2019 (#141953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Verlängerung der Antragsfrist ist zwar gemäß § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG möglich, muss allerdings dem Antragsteller nach § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 141953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Konstanz
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihnen wurde bereits am 14.05.2019 ein Schreiben an Ihre u.g. postalische…
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Betreff
AW: Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
14. Juni 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihnen wurde bereits am 14.05.2019 ein Schreiben an Ihre u.g. postalische Adresse gesandt. Diese Adresse haben Sie bereits in Ihrer Anfrage vom 14.05.2019 verwendet. Gerne senden wir Ihnen das Schreiben erneut zu. Einen Eingang der von Ihnen angeforderten Unterlagen konnten wir bislang nicht verzeichnen; eine Bearbeitung Ihres Antrags kann daher nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider habe ich das besagte postalische Schreiben bisher nicht von Ihnen…
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
14. Juni 2019 11:58
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider habe ich das besagte postalische Schreiben bisher nicht von Ihnen erhalten. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie einen erneuten Zustellungsverzug unternehmen könnten. Ich danke Ihnen herzlich für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 141953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Konstanz
Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Via
Briefpost
Betreff
Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81
Datum
14. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr erneut versendetes Schreiben ist mir zum 17.06.2019 zugegangen. Ein …
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
24. Juni 2019 09:15
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr erneut versendetes Schreiben ist mir zum 17.06.2019 zugegangen. Ein zweites erhielt ich am 20.06.2019, sodass es sich hierbei um den "verlorenen" ersten Brief handeln könnte. Identitätsüberprüfungen sind nach dem LIFG grundsätzlich möglich. Der Behörde steht hier nach meiner Kenntnis ein gewisses Verfahrensermessen zu. Die Bitte um Vorlage von Ausweiskopien ist jedoch sehr unüblich und könnte im vorliegenden Fall außerhalb dieses Ermessensspielraums liegen. Auch bei Auskunftsersuchen nach DS-GVO/ BDSG wird, soweit mir bekannt, eine strenge Prüfung durchgeführt, ob die Vorlage von Ausweiskopien für das durchzuführende Verfahren erforderlich sind. Ich bitte Sie daher höflich um Prüfung, ob das Verfahren zur Identitätsfeststellung nicht durch Ihre Briefsendung nicht bereits ausreichend durchgeführt ist. Das von Ihnen benutzte Aktenzeichen lautet: R07-0532.3/216/19 Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 141953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Konstanz
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre E-Mail ist eingegangen. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung. M…
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Betreff
AW: Fallzahlen verbotener Kraftfahrzeugrennen auf der A81 [#141953]
Datum
27. Juni 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre E-Mail ist eingegangen. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Konstanz
Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019
Datum
1. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
646,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019 [#141953] Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Schreiben vom …
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019 [#141953]
Datum
26. Juli 2019 18:39
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Schreiben vom 01. Juli 2019 habe ich erhalten. Die von Ihnen erteilte Gebührenschätzung erscheint mir auf den ersten Blick angemessen und zuvorkommend, wofür ich mich bei Ihnen bedanke. Leider ist die mögliche Gebühr für mich persönlich etwas hoch, weshalb ich Sie im Hinblick auf die bald auslaufende Frist nach § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG um eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2019 bitte, um deren Finanzierung zu klären. Von meiner Seite spricht nichts gegen eine papiersparende Antwort per E-Mail. Herzlichen Dank für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 141953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019 [#141953] Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre E-Mail ist hi…
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Betreff
AW: Ihr Anfrage per E-Mail vom 14. Mai 2019 [#141953]
Datum
30. Juli 2019 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre E-Mail ist hier eingegangen; eine Fristverlängerung wird gewährt. Bitte verwenden Sie künftig diese E-Mailadresse als Kontaktadresse. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.